Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem Teilabschnitt der Ernst-Abbe-Straße
Begründung
Teilabschnitt der Ernst-Abbe-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Teilbereich der Ernst-Abbe-Straße, der sich zwischen der Otto-Schott-Straße und der Ausfahrt aus der Tiefgarage des Einkaufszentrums erstreckt, für Gegenverkehr freizugeben. Hierbei muss auf jeden Fall die Sichtbeziehung in Richtung Otto-Schott-Straße erhalten bleiben, zum Beispiel durch Anbringung eines Verkehrsspiegels. Im weiteren Verlauf der Ernst-Abbe-Straße bis zur Einmündung in die Altenhöferallee soll der Einbahnverkehr erhalten bleiben. Begründung: Anwohner aus den Quartieren Mitte und Westflügel sind derzeit gezwungen, bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage des Einkaufszentrums nach rechts abzubiegen und den Umweg über die Altenhöferallee zu nehmen. Dies belastet nicht nur die Umwelt, sondern trägt erheblich zur Verdichtung des Verkehrs in dem ohnehin stark frequentierten Abschnitt der Altenhöferallee bei, der sich zwischen dem Gymnasium Riedberg und den U-Bahn-Gleisen erstreckt. Dieser Teilbereich der Altenhöferallee kann durch die Aufhebung des Einbahnverkehrs in der o.g. Teilstrecke der Ernst-Abbe-Straße entlastet werden.