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Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen

Vorlagentyp: OF GRÜNE SPD LINKE

Begründung

Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen: - Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner "weichen" Abwendungsvereinbarung kommen! - Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen. - Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten.

Inhalt

Antrag vom 13.03.2019, OF 640/3

Betreff: Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen: - Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner "weichen" Abwendungsvereinbarung kommen! - Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen. - Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten.Nebenvorlage: Antrag vom 28.03.2019, OF 659/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 3
TO I, TOP 34
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4495 2019 1. Die Vorlage OF 640/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 659/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 640/3 für erledigt erklärt.
Zustimmung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL BFF Alle
Ablehnung:
CDU FDP