Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle
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Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4478 entstanden aus Vorlage: OF 973/6 vom 24.03.2019
Betreff: Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle Der Magistrat wird gebeten, für die Veranstaltungen in der Ballsporthalle die Veranstalterinnen und Veranstalter aufzufordern, ein Konzept zu entwickeln, wie im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen das Zuparken der Gehwege in der Parkstadt verhindert werden kann. Ähnlich wie bei vielen Flohmärkten, unter anderem auch bei dem Flohmarkt auf dem Parkplatz des Industrieparks Höchst, kann das zum Beispiel mit Absperrband und Ordnern geschehen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Parkstadt haben erklärt, dass die Gehwege während der Veranstaltungen teilweise so extrem zugeparkt sind, dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, das Haus nicht mehr verlassen können. Das ist untragbar. Die geforderten sinnvollen Maßnahmen der Verkehrsüberwachung reichen aber nicht aus. Die Veranstalter sind hier ebenfalls in der Pflicht. Wie bei vergleichbaren Veranstaltungen zu sehen ist, gibt es verschiedene Konzepte, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Mobilität der Anwohnerinnen und Anwohner erhalten bleibt und sie auch bei Veranstaltungen noch in ihrem eignen Quartier parken können: Zum Beispiel durch den Einsatz von Ordnern an neuralgischen Stellen und/oder durch temporäre Absperrungen mit Band. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1279 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 52 0