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Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 965/6 vom 10.03.2019

Betreff: Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen der Verkehrsüberwachung gezielt bei abendlichen Veranstaltunge n in der Ballsporthalle die Straßen in der Umgebung der Ballsporthalle (Heimchen-Siedlung, Parkstadt) kontrolliert und sicherstellt, dass widerrechtlich auf Gehwegen parkende Fahrzeughalterinnen/-halter die Erfahrung machen, dass Falschparken in der Umgebung der Ballsporthalle finanzielle Konsequenzen hat. Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge sind darüber hinaus abschleppen zu lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch Radverkehr und Fußverkehr als Verkehr zu gelten hat und das Zuparken der entsprechenden Wege eben auch eine Verkehrsbehinderung darstellt. Begründung: Es geht die Vermutung um, dass bei abendlichen Veranstaltungen in der Ballsporthalle seitens der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit nicht kontrolliert wird. Dies muss durch tatkräftiges Handeln widerlegt werden. Es darf keine rechtsfreien Räume oder Zeiten geben, in denen die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer den stärkeren schutzlos ausgeliefert sind. Die von einer Anwohnerin aufgenommen Fotos zeigen, dass die Gehwege nicht mehr benutzbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1186 Aktenzeichen: 32 4