Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Verkehrsüberwachung gezielt bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle die Straßen in der Umgebung der Ballsporthalle (Heimchensiedlung, Parkstadt) kontrolliert und sicherstellt, dass widerrechtlich auf Gehwegen parkende Fahrzeughalter*innen die Erfahrung machen, dass Falschparken in der Umgebung der Ballsporthalle finanzielle Konsequenzen hat. Verkehrs behindernd abgestellte Fahrzeuge sind darüber hinaus abschleppen zu lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch Radverkehr und Fußverkehr als Verkehr zu gelten hat und das Zuparken der entsprechenden Wege eben auch Verkehrsbehinderung darstellt. Begründung: Es geht die Vermutung um, dass bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle seitens der Verkehrsüberwachung nicht kontrolliert wird. Dies muss durch tatkräftiges Handeln widerlegt werden. Es darf keine rechtsfreien Räume oder Zeiten geben, in denen die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen den stärkeren schutzlos ausgeliefert sind. Die von einer Anwohnerin aufgenommen Fotos zeigen, dass die Gehwege nicht mehr benutzbar sind.

Inhalt

Antrag vom 10.03.2019, OF 965/6

Betreff: Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Verkehrsüberwachung gezielt bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle die Straßen in der Umgebung der Ballsporthalle (Heimchensiedlung, Parkstadt) kontrolliert und sicherstellt, dass widerrechtlich auf Gehwegen parkende Fahrzeughalter*innen die Erfahrung machen, dass Falschparken in der Umgebung der Ballsporthalle finanzielle Konsequenzen hat. Verkehrs behindernd abgestellte Fahrzeuge sind darüber hinaus abschleppen zu lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch Radverkehr und Fußverkehr als Verkehr zu gelten hat und das Zuparken der entsprechenden Wege eben auch Verkehrsbehinderung darstellt. Begründung: Es geht die Vermutung um, dass bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle seitens der Verkehrsüberwachung nicht kontrolliert wird. Dies muss durch tatkräftiges Handeln widerlegt werden. Es darf keine rechtsfreien Räume oder Zeiten geben, in denen die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen den stärkeren schutzlos ausgeliefert sind. Die von einer Anwohnerin aufgenommen Fotos zeigen, dass die Gehwege nicht mehr benutzbar sind.Nebenvorlage: Antrag vom 24.03.2019, OF 973/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 30
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4477 2019 Anregung an den Magistrat OM 4478 2019 1. Die Vorlage OF 965/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 973/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle