Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle
Begründung
Ballsporthalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Veranstaltungen in der Ballsporthalle werden die VeranstalterInnen aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen das Zuparken der Gehwege in der Parkstadt verhindert werden kann. Ähnlich wie bei vielen Flohmärkten, unter anderem auch bei dem Flohmarkt auf dem Parkplatz des Industrieparks Höchst, kann das zum Beispiel mit Absperrband und Ordnern geschehen. Begründung: AnwohnerInnen der Parkstadt haben erklärt, dass die Gehwege während der Veranstaltungen teilweise so extrem zugeparkt sind, dass RollstuhlfahrerInnen oder Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, das Haus nicht mehr verlassen können. Das ist untragbar. Die geforderten sinnvollen Maßnahmen der Verkehrsüberwachung reichen aber nicht aus. Der Veranstalter ist hier ebenfalls in der Pflicht. Wie bei vergleichbaren Veranstaltungen zu sehen ist, gibt es verschiedene Konzepte, um sicher zu stellen, dass für die AnwohnerInnen ihre Mobilität erhalten bleibt und sie auch bei Veranstaltungen noch in ihrem eignen Quartier parken können. Zum Beispiel durch den Einsatz von Ordnern an neuralgischen Stellen und/oder durch temporäre Absperrungen mit Band.
Inhalt
Antrag vom 24.03.2019, OF 973/6
Betreff: Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Veranstaltungen in der Ballsporthalle werden die VeranstalterInnen aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen das Zuparken der Gehwege in der Parkstadt verhindert werden kann. Ähnlich wie bei vielen Flohmärkten, unter anderem auch bei dem Flohmarkt auf dem Parkplatz des Industrieparks Höchst, kann das zum Beispiel mit Absperrband und Ordnern geschehen. Begründung: AnwohnerInnen der Parkstadt haben erklärt, dass die Gehwege während der Veranstaltungen teilweise so extrem zugeparkt sind, dass RollstuhlfahrerInnen oder Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, das Haus nicht mehr verlassen können. Das ist untragbar. Die geforderten sinnvollen Maßnahmen der Verkehrsüberwachung reichen aber nicht aus. Der Veranstalter ist hier ebenfalls in der Pflicht. Wie bei vergleichbaren Veranstaltungen zu sehen ist, gibt es verschiedene Konzepte, um sicher zu stellen, dass für die AnwohnerInnen ihre Mobilität erhalten bleibt und sie auch bei Veranstaltungen noch in ihrem eignen Quartier parken können. Zum Beispiel durch den Einsatz von Ordnern an neuralgischen Stellen und/oder durch temporäre Absperrungen mit Band.Hauptvorlage: Antrag vom 10.03.2019, OF 965/6 Beratung im Ortsbeirat: 6