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Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468 entstanden aus Vorlage: OF 955/6 vom 20.02.2019 Betreff: Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße Vorgang: OM 1093/17 OBR 6; ST 661/17; OM 1588/17 OBR 6; ST 1713/17; ST 323/18 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand anlässlich der Verblendung der Brücke und der Errichtung eines Taubenhauses in Bezug auf die Ziffern 2. und 3. der Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 323, zu berichten. Aufgrund der gemachten Erfahrungen vor Ort und den Einschätzungen des Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. wird der Magistra t zudem gebeten, die Variante eines Taubenhauses auf dem städtischen Parkhaus in direkter Nachbarschaft der Taubenpopulation zu priorisieren. Alternative Standorte wie der Hochbunker oder ein frei stehendes Taubenhaus in der Dalberganlage sollten ebenfalls geprüft werden. Begründung: Die Verblendung eines Teiles der Brücke wird dazu führen, dass die Population in den anderen Teil der Brücke umzieht. Das Vertreiben führt generell nur dazu, dass sich die Population verlagert, was in der Fußgängerzone und dem Gebiet um den Bahnhof sicher nicht zielführend ist. Ein Taubenhaus vereinfacht die Kontrolle der Vermehrung durch den Austausch der Eier durch Gipsattrappen. Die Tauben werden durch bessere Lebensbedingungen von stark frequentierten öffentlichen Flächen weggelockt. Interessierte Bürger können sich bei der Pflege des Taubenhauses beteiligen. Die zurzeit praktizierte Lösung des Eiertausches mittels eines Rollgerüstes unter der Brücke ist sehr umständlich und verursacht durch das Bereitstellen des Gerüstes dauerhaft Kosten. Durch die Einsparpotenziale (Verblendung und Gerüst) sollte die Einrichtung eines Taubenhauses gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. durchaus finanzierbar sein, wenn man es denn möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 661 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1588 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1713 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 323 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1194 Antrag vom 05.11.2019, OF 1137/1 Antrag vom 18.01.2022, OF 341/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556 Aktenzeichen: 66 6

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