Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM
4468 entstanden aus
Vorlage: OF 955/6 vom
20.02.2019 Betreff: Höchst: Taubenproblem unter der
Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße Vorgang: OM 1093/17 OBR 6; ST 661/17; OM
1588/17 OBR 6; ST 1713/17; ST 323/18 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen
Sachstand anlässlich der Verblendung der Brücke und der Errichtung eines
Taubenhauses in Bezug auf die Ziffern 2. und 3. der Stellungnahme vom
19.02.2018, ST 323, zu berichten. Aufgrund der gemachten Erfahrungen vor
Ort und den Einschätzungen des Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. wird der
Magistra t zudem gebeten, die Variante eines Taubenhauses
auf dem städtischen Parkhaus in direkter Nachbarschaft der Taubenpopulation zu
priorisieren. Alternative Standorte wie der Hochbunker oder ein frei stehendes
Taubenhaus in der Dalberganlage sollten ebenfalls geprüft werden. Begründung: Die Verblendung eines Teiles der Brücke wird dazu
führen, dass die Population in den anderen Teil der Brücke umzieht. Das
Vertreiben führt generell nur dazu, dass sich die Population verlagert, was in
der Fußgängerzone und dem Gebiet um den Bahnhof sicher nicht zielführend ist.
Ein Taubenhaus vereinfacht die Kontrolle der Vermehrung durch den Austausch der
Eier durch Gipsattrappen. Die Tauben werden durch bessere Lebensbedingungen von
stark frequentierten öffentlichen Flächen weggelockt. Interessierte Bürger
können sich bei der Pflege des Taubenhauses beteiligen. Die zurzeit
praktizierte Lösung des Eiertausches mittels eines Rollgerüstes unter der
Brücke ist sehr umständlich und verursacht durch das Bereitstellen des Gerüstes
dauerhaft Kosten. Durch die Einsparpotenziale (Verblendung und Gerüst) sollte
die Einrichtung eines Taubenhauses gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt
Frankfurt e. V. durchaus finanzierbar sein, wenn man es denn möchte.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1093
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.03.2017, ST 661
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2017, OM 1588
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1713
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 323
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1194
Antrag vom
05.11.2019, OF
1137/1
Antrag vom 18.01.2022, OF 341/6
Anregung an den
Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556
Aktenzeichen: 66 6