Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1194 Betreff: Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße Die Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße besteht aus verschiedenen Überbaukonstruktionen. Der südliche Bereich besteht aus einem Stahlträgerüberbau, im mittleren Bereich überspannt eine gusseiserne illuminierte Bogenkonstruktion die Straße. Aufgrund der geraden Konstruktion halten sich die Tauben im Bereich des südlichen Überbaus auf. Die Bogenkonstruktion wird aufgrund ihrer Krümmung im Bereich der Fuß- und Radwege von den Tauben gemieden. Am südlichen Brückenportal mit der Brunnenanlage sowie auf dem angrenzenden Vorplatz und der Parkanlage halten sich ebenfalls Tauben auf. Brückenportal und Grünanlage stehen unter Denkmalschutz. Aufgrund von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2017 wurde überprüft, wie die Verschmutzung durch Taubenkot auf den Fuß- und Radwegen unter der Brücke der Deutschen Bahn eingedämmt werden kann. Mit der Stellungnahme ST 323 vom 19.02.2018 wurde festgelegt, dass das Stadttaubenprojekt e. V. alle 14 Tage die Nester kontrolliert und Taubeneier austauscht. Dafür stellt der Magistrat dem Stadttaubenprojekt ein Rollgerüst zur Verfügung. Nach Aussagen des Stadttaubenprojektes wurden bisher rund 280 Taubeneier ausgetauscht. Die Taubenpopulation ist augenscheinlich zurückgegangen und damit verbunden auch die Verschmutzungen durch Taubendreck. Diese Entwicklung wird durch den Magistrat bestätigt. Der Magistrat hat noch nicht darüber entschieden, ob eine Verblendung an der Eisenbahnbrücke angebracht wird. Das Stadttaubenprojekt wird auch weiterhin mit einem Rollgerüst unterstützt. Der Magistrat sieht derzeit keine Notwendigkeit, ein Taubenhaus in diesem Bereich zu errichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468 Antrag vom 05.11.2019, OF 1137/1 Antrag vom 18.01.2022, OF 341/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556