Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST
1194 Betreff: Höchst: Taubenproblem unter der
Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße Die Eisenbahnbrücke
über die Königsteiner Straße besteht aus verschiedenen Überbaukonstruktionen.
Der südliche Bereich besteht aus einem Stahlträgerüberbau, im mittleren Bereich
überspannt eine gusseiserne illuminierte Bogenkonstruktion die Straße. Aufgrund
der geraden Konstruktion halten sich die Tauben im Bereich des südlichen
Überbaus auf. Die Bogenkonstruktion wird aufgrund ihrer Krümmung im Bereich der
Fuß- und Radwege von den Tauben gemieden. Am südlichen Brückenportal mit der
Brunnenanlage sowie auf dem angrenzenden Vorplatz und der Parkanlage halten
sich ebenfalls Tauben auf. Brückenportal und Grünanlage stehen unter
Denkmalschutz. Aufgrund von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
im Jahr 2017 wurde überprüft, wie die Verschmutzung durch Taubenkot auf den
Fuß- und Radwegen unter der Brücke der Deutschen Bahn eingedämmt werden kann.
Mit der Stellungnahme ST 323 vom 19.02.2018 wurde festgelegt, dass das
Stadttaubenprojekt e. V. alle 14 Tage die Nester kontrolliert und Taubeneier
austauscht. Dafür stellt der Magistrat dem Stadttaubenprojekt ein Rollgerüst
zur Verfügung.
Nach Aussagen des
Stadttaubenprojektes wurden bisher rund 280 Taubeneier ausgetauscht. Die
Taubenpopulation ist augenscheinlich zurückgegangen und damit verbunden auch
die Verschmutzungen durch Taubendreck. Diese Entwicklung wird durch den
Magistrat bestätigt. Der Magistrat hat noch nicht darüber entschieden, ob
eine Verblendung an der Eisenbahnbrücke angebracht wird. Das Stadttaubenprojekt
wird auch weiterhin mit einem Rollgerüst unterstützt. Der Magistrat sieht derzeit keine Notwendigkeit, ein
Taubenhaus in diesem Bereich zu errichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468
Antrag vom
05.11.2019, OF
1137/1
Antrag vom 18.01.2022, OF 341/6
Anregung an den
Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556