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Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 254/14 Betreff: Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bebauungsplan 910 für das Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung und nimmt mit zahlreich geplanten Grünflächen im Verkehrsbereich Gestalt an. Hierbei zeichnet sich nun ab, dass sowohl das Straßenbegleitgrün mit Bäumen und Großsträuchern als auch die Wesersandsteine als Poller unmittelbar an den privaten Grundstücksgrenzen angelegt werden und teilweise die Zugänge zu den Gartenbereichen erschweren und verhindern. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Wie und in welchen Abständen soll die Pflege und der Schnitt der Grünflächen im gesamten Gebiet erfolgen, um ein Zuwuchern zu vermeiden? - Laut Begründung zum Bebauungsplan 910 sollen im rückwärtigen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets WA-1 die Wege das Abstellen der eigenen Fahrräder in den Gärten ermöglichen. Sogar Fahrradabstellboxen sollen in den rückwärtigen nichtüberbaubaren Flächen zulässig sein. Wie werden die Gartenzugänge zu den Adressen "Eckstraße 55-63" trotz Grünfläche und Poller dauerhaft gewährleistet? - Werden die Fluchtwege und damit eventuelle Evakuierungen über die Gartenausgänge der Adressen "Eckstraße 55-63" durch die Platzierung der Bäume, Großsträucher und Wesersandsteine beeinträchtigt? - Wie hoch sind die Kosten für die Installierung der Poller in Form von Wesersandsteinen und welche Alternativen wären denkbar gewesen? Begründung: Zahlreiche Anwohner im Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" wurden erst unmittelbar zu Beginn der Baumaßnahmen über die tatsächliche Gestaltung der Verkehrsflächen informiert und zeigen sich zunehmend irritiert, da neben der Entfernung zahlreicher Parkplatzmöglichkeiten auch Zu- und Ausgänge zu den rückwärtigen Flächen (Gärten) teilweise deutlich erschwert werden oder sogar das Mitführen eines Fahrrads unmöglich machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenÖffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 253/14 Betreff: Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der gegenwärtig in Umsetzung befindliche Bebauungsplan 910 südöstlich des Urnbergwegs sieht den Wegfall zahlreicher öffentlicher Abstellmöglichkeiten für PKWs und motorisierte Zweiräder vor. Der Magistrat wird daher aufgefordert, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu veranlassen und ergänzend zu den geplanten Maßnahmen - wie ursprünglich im Bebauungsplan 226 vorgesehen - mindestens 13 weitere öffentliche PKW-Stellplätze an den folgenden Plätzen zu installieren: 1. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2", 2. Erweiterung des Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2" um einen weiteren Abstellplatz, 3. Einrichtung von vier Parkstreifen für bis zu acht PKWs zwischen den geplanten fünf Straßenbäumen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41 bis 55" (parallel der Nidda), 4. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber "Im Kalk 18" sowie 5. Erweiterung von zwei Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8" und "Urnbergweg 12" um je einen weiteren Abstellplatz. Begründung: Im gesamten Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befinden sich mit 89 Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus insgesamt 92 Wohneinheiten. Demgegenüber stehen 111 private Abstellstellplätze und Garagen. Der Großteil dieser Wohneinheiten verfügt jedoch mindestens über zwei PKWs und/oder motorisierte Zweiräder. Dies ist der Randlage des Stadtteils Harheim in Frankfurt am Main und der verhältnismäßig schwachen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden geschuldet. Dementsprechend sind die ansässigen Anwohner auch auf öffentliche Parkplatzmöglichkeiten angewiesen. Dieses Anliegen kollidiert jedoch unter anderem mit Kunden, Patienten und Mitarbeitern der in diesem Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Schreinerei und Versicherungs-Hauptvertretung), Selbständigen und der Arztpraxis. Auch Anwohner vom "Am Auweg 10-14" und "14a-14c" sowie "Im Niederfeld 110-130", deren Haus-/Hofeingänge über den Urnbergweg erreichbar sind, müssen künftig zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf andere Straßen ausweichen und werden die Parkplatzsuche in den umliegenden Gebieten beeinträchtigen. Das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wird zusätzlich nicht nur von Besuchern der Anwohner frequentiert. Auch das unmittelbar angrenzende Naherholungsgebiet an der Nidda mit seinen Streuobstwiesen und seiner Artenvielfalt lockt regelmäßig Teilnehmer von Hundeschulen sowie Fortbildungen zur Naturkunde und umweltpädagogischen Erziehung an. Weder der prognostizierte Schlüssel von im Durchschnitt etwa 1,5 Fahrzeugen je Wohneinheit, noch die im aktuellen Bebauungsplan nunmehr lediglich 23 vorgesehenen öffentlichen Parkplätze decken aufgrund der vorangegangenen Gründe den tatsächlichen und qualifizierten Bedarf ab. Durch die Wiederaufnahme der öffentlichen Parkstreifen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41-55" (parallel der Nidda) werden weder die fünf geplanten Straßenbäume noch der Trampelpfad zur Erschließung der Streuobstwiesen beeinträchtigt. Auch die Ergänzung der ursprünglich geplanten Parkstreifen gegenüber der "Eckstraße 2" und gegenüber "Im Kalk 18" sowie die Erweiterung der Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8 und 12" wären hinsichtlich der Begrünung unbedenklich, da aufgrund der geplanten Grünflächen genügend alternative Pflanzorte vorhanden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Bäumen innerhalb der Bewohnergrundstücke privat gepflanzt und die damit geänderten Randbedingungen bereits erfüllt wurden. Karte: Zu ergänzende Parkstreifen und Abstellmöglichkeiten (bearbeitete Plankarte mit 13 Kreisen als Platzhalter für zusätzliche öffentliche Stellplätze) Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226, Anlage Plan 3, B_226_2017_AN_Plan_3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, ein Schreiben an das Dezernat XII zu richten und um einen Ortstermin zu bitten. Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenParkplatzmarkierungen Reginastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7128 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 05.06.2025 Betreff: Parkplatzmarkierungen Reginastraße Vorgang: OM 6247/20 OBR 14; ST 1805/20; OM 1165/21 OBR 14; ST 764/22 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat mit der Anregung vom 22. Juni 2020, OM 6247, beantragte und vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 12. Oktober, ST 1805, zugesagte, dann vom Ortsbeirat mit der Anregung vom 29. November 2021, OM 1165, erneut beantragte und vom Magistrat nochmals in seiner Stellungnahme vom 21. März 2022, ST 764, zugesagte und "voraussichtlich zu Beginn des zweiten Quartals 2022" angekündigte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Magistrat hat der Anregung zugestimmt und angekündigt, dass im genannten verkehrsberuhigten Bereich der Hausnummern 32 und 36 ca. drei bis vier Parkplätze markiert werden können. Die Maßnahme wurde bisher jedoch nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat bittet um Realisierung, damit an besagter Stelle legal geparkt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1805 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 764 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 14
Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7127 entstanden aus Vorlage: OF 242/14 vom 05.06.2025 Betreff: Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Brücke zwischen den Straßen An der Pfarrwiese und Harheimer Stadtweg beim Verlassen der Brücke auf den Harheimer Stadtweg durch Rückverlegung der Gehwegabsenkung wiederherzustellen. Es handelt sich um einen ausgewiesenen Schulweg zur Harheimer Grundschule. Begründung: Die im Zuge der blindengerechten Ausführung der Brücke angebrachten Bordsteinabsenkungen sind so weit von der eigentlichen Einmündung auf den Harheimer Stadtweg entfernt angelegt worden, dass sie sich direkt an den dort parkenden Autos befinden. Dies schränkt die Sicht beim Einbiegen auf die Straße ein und stellt aus der Sicht des Ortsbeirats ein Sicherheitsrisiko insbesondere für fahrrad- oder rollerfahrende Grundschulkinder dar. Foto:privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2025, OF 241/14 Betreff: Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Wir bitten den Magistrat um einen Sachstand zum finalen Endausbaus der Straßen im Baugebiet südöstlich des Urnbergwegs. Begründung: Der Magistrat teilte in der Stellungnahme ST284/2024 mit, dass der Erschließungsträger voraussichtlich in 2024 die Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges umbauen und in ihren Endzustand überführen wird. Augenscheinlich sind die Bauarbeiten im letzten Bauabschnitt nun seit einigen Monaten abgeschlossen. Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstand darüber, wann nun final mit einer Fertigstellung der Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg rund um das Baugebiet gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1213 2025 Die Vorlage OF 241/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "finalen" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPhilipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6890 entstanden aus Vorlage: OF 234/14 vom 09.04.2025 Betreff: Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung der Philipp-Schnell- Straße zwischen Hermannspforte und Spitzenstraße als Einbahnstraße in nördlicher Fahrtrichtung aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoll erscheint. Begründung: Die Straße ist in dem genannten Bereich eng; Begegnungsverkehr ist oft schwierig. Daher ist es in der Vergangenheit häufig zu Schäden an parkenden Fahrzeugen gekommen. Eine Einbahnstraßenregelung im vorgeschlagenen Bereich könnte zu einer entspannteren Verkehrssituation führen. Der Magistrat wird daher um eine fachliche Beurteilung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2 bis 24 sowie Im Niederfeld 110 bis 130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen in diesem Bereich zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurde bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 140/14 vom 22.05.2023 Betreff: Spielplatz Hermannspforte Vorgang: V 604/23 OBR 14; ST 1019/23 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme ST 1019 vom 05.0 5.2023 entschieden zurück und verlangt den unverzüglichen Planungs- und Baubeginn der angefragten Erweiterung. Begründung: Der Inhalt der Stellungnahme lässt sich aus der Sicht des Ortsbeirats nur damit erklären, dass sie in Unkenntnis des Hintergrunds der Anfrage (Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604) erstellt wurde. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen wurde dem Ortsbeirat im Jahr 2019 der Plan eines fertig konzipierten Spielplatzes vorgelegt. Avisierter Baubeginn: unverzüglich. Er befand sich direkt an die Bebauung angrenzend nördlich des Regenrückhaltebeckens. Aus für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Bau durch das Umweltamt verhindert. Die Erweiterung und Renovierung des Spielplatzes Hermannspforte war ein daraufhin gefundener Kompromiss und stellt den Ersatz für den aus Ökogründen verhinderten Spielplatz direkt im Baugebiet dar. Das Projekt hat daher nichts auf einer "Prioritätenliste" zu suchen, sondern ist endlich zu realisieren! Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass im angrenzenden Neubaugebiet Urnbergweg/Eckstraße der von der Stadt Frankfurt fest zugesagte Spielplatz ebenfalls nicht realisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1019 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Aktenzeichen: 67-2
Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4018 entstanden aus Vorlage: OF 142/14 vom 20.05.2023 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße einen Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das Fünf-Meter-Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation, insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer, abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dies wird verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würden in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Schulweg PhilippSchnellStraße/Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 27.02.2023 Betreff: Schulweg Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 127/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, warum der Fußweg zwischen "Phillip-Schnell-Straße" und "Eckstraße" trotz Ankündigung in der ST 2066 vom 19.11.2021 noch nicht instandgesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hatte mit seiner Stellungnahme die Umsetzung dieser Maßnahme für das dritte Quartal 2022 anvisiert. Dies wurde bisher jedoch nur zum Teil (Abschnitt zwischen "In den Biegen" und "Phillip-Schnell-Straße") umgesetzt. Da für die Baumaßnahmen in diesem Bereich keine weiteren Schwerlasttransporte mehr erwartet werden - schließlich sind die dort gebauten Reihenhäuser in Kürze bezugsbereit - ist eine weitere Verzögerung der Instandsetzung nicht plausibel. Ohnehin wurde dieser Fußweg auch in der Vergangenheit nicht von Baustellenfahrzeugen genutzt. Alle Anlieferungen erfolgten über die Zufahrt zur Baustelle in der Eckstraße. Nach wie vor befinden sich jedoch in diesem Abschnitt Stolperfallen. Entsprechend wird ein anforderungsgerechter Unterbau zur Nutzung für Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Gehhilfen begrüßt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2023 Die Vorlage OF 127/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1
Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434
Entfernung eines Pfostens auf dem Fußgängerweg zwischen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2348 entstanden aus Vorlage: OF 96/14 vom 05.06.2022 Betreff: Entfernung eines Pfostens auf dem Fußgängerweg zwischen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen der beiden Pfosten auf dem Fußgängerweg zwischen den Straßen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße zu entfernen, da dieser ein Verletzungsrisiko für Radfahrer darstellt. Begründung: Die beiden Pfosten, welche etwa in der Mitte dieses Fußgängerweges gelegen sind und motorisierte Fahrzeuge an der Durchfahrt hindern sollen, stellen für Radfahrer und insbesondere kleine Kinder auf dem Fahrrad ein Verletzungsrisiko dar. Dem Ortsbeirat wurden Fälle berichtet, bei denen Kinder auf dem Fahrrad mit den Pedalen an einem der Pfosten hängen geblieben sind. Der eigentliche Zweck, nämlich die Verhinderung des motorisierten Verkehrs auf diesem Weg, bleibt durch den verbleibenden Pfosten, an dem auch das entsprechende Verkehrsschild angebracht ist, gewährleistet. Quelle: Eigene Aufnahme/Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2254 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz „Am Auweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2344 entstanden aus Vorlage: OF 90/14 vom 10.06.2022 Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg" Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen. Begründung: Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2179 Aktenzeichen: 67 4
Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenInstandsetzung des Urnbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2158 entstanden aus Vorlage: OF 75/14 vom 20.02.2022 Betreff: Instandsetzung des Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Urnbergweg, insbesondere die letzten Ausläufer, bevor dieser in den Feldweg gen Nidda mündet, instand zu setzen, sodass die Anwohner trockenen Fußes ihre Häuser erreichen können. Begründung: Der Zugang zu den Häusern Im Niederfeld 110 bis 126 ist ausschließlich über den im Anhang skizzierten Feldweg/Ausläufer des Urnbergweg möglich. Dieser befindet sich offensichtlich in einem sehr schlechten Zustand. Die hier befindlichen Gefahrenstellen (Löcher, Unebenheiten und dadurch entstehende Pfützen) wurden zwar mit Warnbaken markiert, jedoch wurde die Ursache bis dato nicht behoben. (siehe Foto und Lagebeschreibung) Quellen: Eigene Aufnahme und Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1994 Aktenzeichen: 66 5
Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1522 entstanden aus Vorlage: OF 59/14 vom 23.01.2022 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Verlauf der Straße In den Biegen, an der Ecke vom Feldweg hinter der Bebauung kommend, instand setzen zu lassen, sodass die hier durch Baumwurzeln entstandene Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger beseitigt wird. Begründung: Die Pflastersteine wurden in diesem Bereich durch eine Baumwurzel an mehreren Stellen nach oben gedrückt und stellen nun eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Diese Gefahr bittet der Ortsbeirat zu beseitigen (siehe Foto und Lagebeschreibung). Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1094 Aktenzeichen: 66 2
Mangelnde Witterungsbeständigkeit neu aufgestellter Parkbänke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 60/14 Betreff: Mangelnde Witterungsbeständigkeit neu aufgestellter Parkbänke Wir bitten den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wieso die zu erwartende Witterungsbeständigkeit für neu aufgestellte Parkbänke, zum Beispiel im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese / In den Biegen, nicht gegeben ist. Darüber hinaus bitten wir darum, nach erfolgter Prüfung den zugrunde liegenden Mangel hier und ggf. an ähnlichen Modellen, die in einem ähnlichen Zeitraum errichtet wurden, entsprechend zu beseitigen. Begründung: Die im Foto (Rückseite) dargestellte Parkbank wurde vor etwa 2 Jahren an diesem Standort errichtet und weist schon nach so kurzer Zeit entsprechende Mängel an der Lackierung auf. Dies führt dazu, dass Passanten diese Bank aus Bedenken um die Verschmutzung ihrer Kleidung nicht mehr nutzen. Diesen Mangel bitten wir zu prüfen und zu beheben. Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1295 entstanden aus Vorlage: OF 49/14 vom 10.12.2021 Betreff: Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet, welches zwischen den Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg liegt (siehe Planskizze), 1. das Anbringen von Schildern mit den Straßennamen sowie 2. die mangelnde Straßenbeleuchtung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Optimierung der Situation zu veranlassen. Begründung: Im genannten Bereich befinden sich zahlreiche Häusereingänge sowie Anwohnerparkplätze. Zur besseren Orientierung für Post- und Paketboten sowie Besucherinnen und Besucher sollten Straßenschilder angebracht werden. Diese fehlen in den Zwischenstraßen gänzlich. Hinsichtlich einer besseren Ausleuchtung, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls in den Abend- und Nachstunden, bedarf es einer Straßenbeleuchtung. Auch diese fehlt in diesem Bereich gänzlich. Planskizze Neubaugebiet zwischen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 904 Aktenzeichen: 66 7
Parkplatzmarkierungen Reginastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1165 entstanden aus Vorlage: OF 48/14 vom 19.11.2021 Betreff: Parkplatzmarkierungen Reginastraße Vorgang: OM 6247/20 OBR 14; ST 1805/20 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat beantragte und vom Magistrat in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1805, zugesagte Markierung von Parkplätzen zügig umzusetzen. Begründung: Die vom Ortsbeirat angeregte Ausweisung der Reginastraße als verkehrsberuhigte Zone ist inzwischen realisiert. Die Ausweisung der Parkflächen sollte daher erfolgen, damit legales Parken auf den dafür geeigneten Flächen ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1805 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 764 Antrag vom 05.06.2025, OF 243/14 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7128 Aktenzeichen: 67 0
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 450 entstanden aus Vorlage: OF 16/14 vom 17.06.2021 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen Vorgang: OM 5706/20 OBR 14; ST 811/20 Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 811, der Anregung des Ortsbeirates entsprochen und wollte den Bereich zwischen den Straßen In den Biegen und Phillip-Schnell-Straße im 2. Quartal 2020 instand setzen. Der Bereich zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße sollte instand gesetzt werden, sobald die Bauarbeiten im Neubaugebiet beendet sind (siehe Planskizze). Der Magistrat wird daher gebeten, den genannten Weg umgehend instand zu setzen. Die geplante Bebauung des Grundstücks/Ecke Eckstraße ist von der Eckstraße aus befahrbar und stellt insofern kein Hindernis für die Sanierung des Weges dar. Begründung: Über den gesamten Fußweg hinweg sind unter anderem zahlreiche tiefe Bodenwellen vorhanden. Auch die Kanaldeckel, die sich mitten auf dem Weg befinden, ragen deutlich heraus. Insbesondere für Kinder, ältere und behinderte Menschen stellt die gegenwärtige Wegequalität eine Herausforderung dar. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollator oder im Rollstuhl, über den gesamten Weg erstrecken sich die Stolperfallen. Die Beseitigung der Mängel ist zwingend erforderlich, zumal die Bauarbeiten im angrenzenden Neubaugebiet seit Ende 2019 abgeschlossen sind und es keinen plausiblen Grund für ein weiteres Aufschieben der angekündigten Maßnahmen gibt. Planskizze Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5706 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 811 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 04.05.2020 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken, während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30; 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2; 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7; 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick/In den Aspen; 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5; 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2; 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 887 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1192 Aktenzeichen: 23 20
Klimaschutz - Modellversuch „klimafreundlicher Straßenbelag“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6750 entstanden aus Vorlage: OF 268/14 vom 11.10.2020 Betreff: Klimaschutz - Modellversuch "klimafreundlicher Straßenbelag" Der Magistrat wird gebeten, dass nach der Fertigstellung der Bebauung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg die Straßen Urnbergweg, Eckstraße und Im Kalk mit hellem Asphalt (z. B. Klima Phalt) als Straßenbelag versehen und dessen Auswirkung im Vergleich zu Straßenzügen mit schwarzem Asphalt auf das Wohnklima in einer begleitenden Beobachtung oder Messung untersucht und ermittelt werden. Begründung: Nach der aktuellen CO2-Bilanz der Stadt Frankfurt müssen die Anstrengungen deutlich erhöht werden, um das ambitionierte Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2050 die CO2-Emissionen um 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Ein hellerer Straßenbelag, wie etwa "KlimaPhalt", könnte in großen Städten zu Klimaverbesserungen und gegen zunehmende Überhitzung der Wohnquartiere beitragen. Das Baugebiet "Südöstlich Urnbergweg" war bis 2016 das Firmengelände des Bauunternehmens Weiler und der Asphalt und Mischwerke GmbH (AM), die mit "KlimaPhalt" einen Straßenbelag entwickelt haben, der wasserdurchlässig ist und zugleich die Sonne reflektiert. Ein beschriebener Modellversuch hätte daher auch für den Stadtteil historischen Bezug und könnte die Spuren sichtbar machen, die das Bauunternehmen Weiler seit Mitte des 20. Jahrhunderts im Stadtteil hinterlassen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 437) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Versetzen eines Glascontainers in der Straße „Am Auweg“ gegenüber Haus Nr. 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParkflächen Reginastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6247 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 08.06.2020 Betreff: Parkflächen Reginastraße Der Magistrat wird gebeten, in der neu geschaffenen verkehrsberuhigten Zone in der Reginastraße Parkflächen zu markieren . Begründung: In verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken nur auf markierten Flächen gestattet. Damit ist das legale Parken in der neu eingerichteten verkehrsberuhigten Zone nicht mehr möglich. Um Anwohnern diese Situation deutlich zu machen und gleichzeitig das Parken an geeigneten Stellen zu ermöglichen, erscheint die Maßnahme sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1805 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1165 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 67 0
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