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Ertüchtigung und Verbreiterung der Niddabrücke/Ersatzbrücke für Fußgänger und Radfahrer

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 entstanden aus Vorlage: OF 158/14 vom 07.10.2018 Betreff: Ertüchtigung und Verbreiterung der Niddabrücke/Ersatzbrücke für Fußgänger und Radfahrer Der Magistrat wird aufgefordert, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Der Ortsbeirat schlägt die Zuhilfenahme des Technischen Hilfswerks (THW) vor. Begründung: Die Deutsche Bahn hat den Ortsbeirat informiert, dass für den Ausbau der Bahnlinie eine Ertüchtigung und Verbreiterung der Niddabrücke erforderlich ist und diese deswegen für etwa drei Monate vollständig für Kraftfahrzeug-, Bus-, Radverkehr und Fußgänger gesperrt wird. Der Niddaradweg von Bad Vilbel bis Eschersheim ist an dieser Stelle ebenso unterbrochen und betroffen. Für den Kfz-Verkehr ergibt sich keine Änderung, die Brücke ist ohnehin für den Kfz-Verkehr gesperrt. Drastische Auswirkungen ergeben sich nur für umweltfreundliche Fortbewegungsmittel wie ÖPNV, Radverkehr und für Fußgänger. ÖPNV-Nutzer müssen mit einem Sonderzubringerbus zum S-Bahnhof Frankfurter Berg gefahren werden und werden wegen dem 4,5 Kilometer längeren Weg bis zur S-Bahn deutlich längere Fahrtzeiten nach und von Frankfurt einkalkulieren müssen. Der Weg für Fußgänger nach Berkersheim wird anstelle von zwei Kilometern etwa acht Kilometer lang sein. Der Radverkehr wird ebenfalls einen bedeutend längeren Umweg bis Preungesheim haben. Die schnelle Wegeverbindung zu den Arbeitsplätzen in der Innenstadt wird aufgrund der erheblich längeren Fahrtstrecke nicht mehr attraktiv sein. Es darf nicht sein, dass angesichts drohender Fahrverbote wegen Schadstoffbelastungen ausgerechnet die umweltschonendsten Verkehrsteilnehmer die Belastungen des Ausbaus der Bahnlinie voll tragen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.03.2019, OF 174/14 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4357 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 746 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6