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Bericht des Revisionsamts öffentlich machen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4329 entstanden aus Vorlage: OF 670/4 vom 28.05.2010 Betreff: Bericht des Revisionsamts öffentlich machen Vorgang: M 46/10 Der Magistrat wird gebeten, den Bericht des Revisionsamtes zur Vorlage M 46/10 öffentlich zu machen. Es ist den Mandatsträgern in den Ortsbeiräten nicht möglich, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen, ohne den scheinbar kritischen Bericht zur Vorlage M 46/10 zu kennen. Es gibt keinen Grund, diesen Bericht des Revisionsamtes geheim zu halten. Auch die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht. Warum beschäftigt sich das Revisionsamt damit, wenn der Magistrat kritische Berichte einfach übergeht und diese in den eigenen Schubladen verschließt? (Was geschieht mit positiven Berichten?) Es kann kein Mensch sagen/voraussehen, was in 30 Jahren sein wird und dafür Verantwortung übernehmen. Es geht immerhin um ca. 500 Millionen Euro. Laut Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. bestehen für den Mittelstand keinerlei Chancen, sich an den geplanten Vergabeverfahren erfolgreich zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1221 Aktenzeichen: 14 0