Bericht des Revisionsamts öffentlich machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM
4329 entstanden aus
Vorlage: OF 670/4 vom
28.05.2010 Betreff: Bericht des Revisionsamts öffentlich
machen Vorgang: M
46/10 Der Magistrat wird gebeten, den Bericht des
Revisionsamtes zur Vorlage M 46/10 öffentlich zu machen. Es ist den Mandatsträgern in den Ortsbeiräten nicht
möglich, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen, ohne den scheinbar
kritischen Bericht zur Vorlage M 46/10 zu kennen. Es gibt keinen Grund, diesen Bericht des
Revisionsamtes geheim zu halten. Auch die Bevölkerung hat ein Recht zu
erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht. Warum beschäftigt sich das
Revisionsamt damit, wenn der Magistrat kritische Berichte einfach übergeht und
diese in den eigenen Schubladen verschließt? (Was geschieht mit positiven
Berichten?) Es kann kein Mensch
sagen/voraussehen, was in 30 Jahren sein wird und dafür Verantwortung
übernehmen. Es geht immerhin um ca. 500 Millionen Euro. Laut Verband
baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. bestehen für den Mittelstand keinerlei
Chancen, sich an den geplanten Vergabeverfahren erfolgreich zu beteiligen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.08.2010, ST 1221
Aktenzeichen: 14 0