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Lärmschutzwand an der A 661

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4326 entstanden aus Vorlage: OF 667/4 vom 26.05.2010 Betreff: Lärmschutzwand an der A 661 Vorgang: M 46/10, OM 4087/10 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, die geplante Lärmschutzwand an der A 661 (Nr. 169) aus dem geplanten 30-jährigen ÖPP-Projekt herauszunehmen. Begründung: Für die von der Stadt Frankfurt geplante Lärmschutzwand entlang der A 661 hat der Ortsbeirat in der Vorlage OM 4087/10 den Magistrat gefragt, ob und unter welchen Umständen eine Bürgersolaranlage an der Lärmschutzwand angebracht und betrieben werden kann. Eine Antwort auf diese Anfrage steht noch aus. Zwischenzeitlich hat der Magistrat in der Vorlage M 46/10 vorgeschlagen, den Service für die geplante Lärmschutzwand extern zu vergeben. Daraus ergäben sich mehrere Komplikationen für die Lärmschutzwand: Als Bauwerk im städtischen Besitz wäre gleichzeitig eine Solaranlage angebracht, die von der Bürgerschaft betrieben und von einem externen Bauunternehmen gewartet würde. Bei einem solchen Konstrukt wäre es sehr fraglich, ob dieses Unternehmen genügend Fachkenntnis mitbringt, eine Solaranlage zu warten. Hinzu käme, dass eine komplizierte Struktur aus verschiedenen Eignern und Serviceunternehmen es erheblich erschweren würde, Investoren für eine Bürgersolaranlage zu begeistern. Schon der Betrieb einer Bürgersolaranlage an einem öffentlichen Gebäude wäre Neuland, hier noch einen weiteren Partner vertraglich einzubinden, würde das Projekt so weit verkomplizieren, dass es höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt wäre, bevor es zur Ausführung kommt. Dies wäre nicht im Sinne der OM 4087/10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1217 Aktenzeichen: 61 12