Lärmschutzwand an der A 661
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM
4326 entstanden aus
Vorlage: OF 667/4 vom
26.05.2010 Betreff: Lärmschutzwand an der A 661
Vorgang: M 46/10, OM 4087/10
OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, die geplante
Lärmschutzwand an der A 661 (Nr. 169) aus dem geplanten 30-jährigen ÖPP-Projekt
herauszunehmen. Begründung: Für die von der Stadt Frankfurt
geplante Lärmschutzwand entlang der A 661 hat der Ortsbeirat in der Vorlage OM
4087/10 den Magistrat gefragt, ob und unter welchen Umständen eine
Bürgersolaranlage an der Lärmschutzwand angebracht und betrieben werden kann.
Eine Antwort auf diese Anfrage steht noch aus. Zwischenzeitlich hat der Magistrat in der Vorlage M
46/10 vorgeschlagen, den Service für die geplante Lärmschutzwand extern zu
vergeben. Daraus ergäben sich mehrere Komplikationen für die Lärmschutzwand:
Als Bauwerk im städtischen Besitz wäre gleichzeitig eine Solaranlage
angebracht, die von der Bürgerschaft betrieben und von einem externen
Bauunternehmen gewartet würde. Bei einem solchen Konstrukt wäre es sehr
fraglich, ob dieses Unternehmen genügend Fachkenntnis mitbringt, eine
Solaranlage zu warten. Hinzu käme, dass eine komplizierte Struktur aus
verschiedenen Eignern und Serviceunternehmen es erheblich erschweren würde,
Investoren für eine Bürgersolaranlage zu begeistern. Schon der Betrieb einer
Bürgersolaranlage an einem öffentlichen Gebäude wäre Neuland, hier noch einen
weiteren Partner vertraglich einzubinden, würde das Projekt so weit
verkomplizieren, dass es höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt wäre,
bevor es zur Ausführung kommt. Dies wäre nicht im Sinne der OM 4087/10. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.08.2010, ST 1217
Aktenzeichen: 61 12