Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1486
Betreff: Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass gegenwärtig ein Konzept erstellt wird, das entsprechend Punkt 1 der Anregung die Freigabe des heutigen Radfahrstreifens für den ruhenden Verkehr und die Markierung eines Schutzstreifens und entsprechend Punkt 2 einen Schutzstreifen vom Ende des Radfahrsteifens bis zur Weiherstraße vorsieht. Die Straße Obermainanlage wird montags bis freitags zwischen 07:00 und 22:00 Uhr durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit überwacht. Aufgrund der Beschwerdelage liegt dabei bereits seit dem Jahr 2010 ein Hauptaugenmerk auf dem dortigen Radweg (Verkehrszeichen 237 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) beziehungsweise dem dortigen Radfahrschutzstreifen (Verkehrszeichen 340 StVO). Eine mehr als sporadische Überwachung an Samstagen kann aufgrund der personellen Situation leider nicht gewährleistet werden. Sonn- und feiertags ist die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit anlassbezogen zur Betreuung zahlreicher Großveranstaltungen im Dienst. Für eine planmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs stehen in dieser Zeit jedoch keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Problematik durch das angesprochene Konzept perspektivisch entspannen wird.