Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST
1486
Betreff: Radfahrstreifen
und Schutzstreifen auf der Obermainanlage Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass gegenwärtig ein Konzept erstellt wird, das entsprechend Punkt 1 der
Anregung die Freigabe des heutigen Radfahrstreifens für den ruhenden Verkehr
und die Markierung eines Schutzstreifens und entsprechend Punkt 2 einen
Schutzstreifen vom Ende des Radfahrsteifens bis zur Weiherstraße vorsieht.
Die Straße Obermainanlage wird montags bis freitags
zwischen 07:00 und 22:00 Uhr durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit
überwacht. Aufgrund der Beschwerdelage liegt dabei bereits seit dem Jahr 2010
ein Hauptaugenmerk auf dem dortigen Radweg (Verkehrszeichen 237
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) beziehungsweise dem dortigen
Radfahrschutzstreifen (Verkehrszeichen 340 StVO). Eine mehr als sporadische Überwachung an Samstagen
kann aufgrund der personellen Situation leider nicht gewährleistet werden.
Sonn- und feiertags ist die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit anlassbezogen zur
Betreuung zahlreicher Großveranstaltungen im Dienst. Für eine planmäßige
Überwachung des ruhenden Verkehrs stehen in dieser Zeit jedoch keine
personellen Ressourcen zur Verfügung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich die
Problematik durch das angesprochene Konzept perspektivisch entspannen wird.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.06.2015, OM 4298