Radstreifen Obermainanlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST
1060
Betreff: Radstreifen
Obermainanlage Zu 1.: Die Straße Obermainanlage befindet sich im Gebiet
des Bewohnerregelungsbereiches 27, der grundsätzlich mehrmals wöchentlich durch
die Verkehrsüberwachung bestreift wird. Darüber hinaus wird die Straße
Obermainanlage auch im Rahmen der allgemeinen Streifen kontrolliert. Bei den Fahrzeugen, die auf dem Radweg geparkt
werden, handelt es sich überwiegend um "Elterntaxen" der nahegelegenen
Kindertagesstätte. Es wird deshalb geprüft, inwieweit die Möglichkeit
besteht, den Radweg baulich so zu sichern, dass ein Beparken nicht mehr möglich
sein wird. Zu 2.: Es ist vorgesehen, den Radfahrstreifen bis zum
Allerheiligentor fortzuführen. Somit wäre eine sinnvolle Verknüpfung mit der
Radroute Fechenheim - Innenstadt gegeben. Einen verbindlichen Realisierungszeitpunkt
anzugeben, ist gegenwärtig leider noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114