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Radstreifen Obermainanlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1060 Betreff: Radstreifen Obermainanlage Zu 1.: Die Straße Obermainanlage befindet sich im Gebiet des Bewohnerregelungsbereiches 27, der grundsätzlich mehrmals wöchentlich durch die Verkehrsüberwachung bestreift wird. Darüber hinaus wird die Straße Obermainanlage auch im Rahmen der allgemeinen Streifen kontrolliert. Bei den Fahrzeugen, die auf dem Radweg geparkt werden, handelt es sich überwiegend um "Elterntaxen" der nahegelegenen Kindertagesstätte. Es wird deshalb geprüft, inwieweit die Möglichkeit besteht, den Radweg baulich so zu sichern, dass ein Beparken nicht mehr möglich sein wird. Zu 2.: Es ist vorgesehen, den Radfahrstreifen bis zum Allerheiligentor fortzuführen. Somit wäre eine sinnvolle Verknüpfung mit der Radroute Fechenheim - Innenstadt gegeben. Einen verbindlichen Realisierungszeitpunkt anzugeben, ist gegenwärtig leider noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114