Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM
426 entstanden aus Vorlage:
OF 146/9 vom
06.09.2011 Betreff: Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße
164-180 Anlieger haben sich beschwert,
dass viele Autofahrer im Bereich Ginnheimer Landstraße 164-180 ihren Wagen im
Halteverbot abstellen und damit Rettungswege versperren. Außerdem werde die
Einbahnstraße oft in falscher Richtung befahren. Dem Ortsbeirat ist es ein
Anliegen, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen und die
Verkehrsregeln an dieser Stelle durchzusetzen, zugleich versucht er aber auch,
die Nöte der Parkplatzsuchenden zu lindern, indem ein Ventil zur Reduzierung
des offensichtlich zu hohen Parkdrucks geöffnet wird. Hierzu scheint sich eine
wirkungsvolle und effektive Lösung anzubieten: Abhilfe dürfte es schaffen, wenn
ein größerer Teil des Einkaufsverkehrs auf den großen Parkplatz des
Verbrauchermarktes umgelenkt werden könnte. Im Einzelnen wird der Magistrat daher gebeten,
1. eine zusätzliche Ein- und Ausfahrt für den
Kundenparkplatz des Verbrauchermarktes zur Ginnheimer Landstraße zu schaffen,
wozu vor allem die derzeit aufgerichteten Barrieren beseitigt werden müssten
(soweit hierbei Privateigentum betroffen sein sollte, kann diese Maßnahme
selbstverständlich nur im Einverständnis mit dem Eigentümer durchgeführt
werden); 2. die Verkehrsrichtung der
Einbahnstraße umzudrehen, damit einerseits der ausfahrende Verkehr nicht
gezwungen ist, auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren, sodass diejenigen,
deren Fahrziel in einer anderen Richtung liegt, nicht mehr in Versuchung
geführt werden, gegen die Einbahnstraße zu fahren, andererseits aber diejenigen
Autofahrer, die in der Einbahnstraße vergeblich einen Parkplatz suchen, nicht
mehr versucht werden, im Halteverbot stehen zu bleiben, sondern auf den
Parkplatz des Verbrauchermarktes ausweichen können, soweit sie dessen Kunden
sind; 3. die Befolgung der Verkehrsregeln
durch hinreichend häufige Kontrollen sicherzustellen, sobald diese Maßnahmen
umgesetzt sind;
4. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wo
in der genannten Straße die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Eigentum
verlaufen, insbesondere, wo der Bereich der Wohnanlage beginnt, 5. dringend zu prüfen und dem Ortsbeirat
(gegebenenfalls auch vertraulich) zu berichten, inwieweit der von Anwohnern
geäußerte Verdacht berechtigt ist, dass in der Einbahnstraße "immer wieder
Drogen gehandelt werden", und geeignete Gegenmaßnahmen (zum Beispiel nächtliche
Streifenwagendurchfahrten) nach Bedarf anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2011, ST 1409
Aktenzeichen: 32 1