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Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 426 entstanden aus Vorlage: OF 146/9 vom 06.09.2011 Betreff: Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180 Anlieger haben sich beschwert, dass viele Autofahrer im Bereich Ginnheimer Landstraße 164-180 ihren Wagen im Halteverbot abstellen und damit Rettungswege versperren. Außerdem werde die Einbahnstraße oft in falscher Richtung befahren. Dem Ortsbeirat ist es ein Anliegen, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen und die Verkehrsregeln an dieser Stelle durchzusetzen, zugleich versucht er aber auch, die Nöte der Parkplatzsuchenden zu lindern, indem ein Ventil zur Reduzierung des offensichtlich zu hohen Parkdrucks geöffnet wird. Hierzu scheint sich eine wirkungsvolle und effektive Lösung anzubieten: Abhilfe dürfte es schaffen, wenn ein größerer Teil des Einkaufsverkehrs auf den großen Parkplatz des Verbrauchermarktes umgelenkt werden könnte. Im Einzelnen wird der Magistrat daher gebeten, 1. eine zusätzliche Ein- und Ausfahrt für den Kundenparkplatz des Verbrauchermarktes zur Ginnheimer Landstraße zu schaffen, wozu vor allem die derzeit aufgerichteten Barrieren beseitigt werden müssten (soweit hierbei Privateigentum betroffen sein sollte, kann diese Maßnahme selbstverständlich nur im Einverständnis mit dem Eigentümer durchgeführt werden); 2. die Verkehrsrichtung der Einbahnstraße umzudrehen, damit einerseits der ausfahrende Verkehr nicht gezwungen ist, auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren, sodass diejenigen, deren Fahrziel in einer anderen Richtung liegt, nicht mehr in Versuchung geführt werden, gegen die Einbahnstraße zu fahren, andererseits aber diejenigen Autofahrer, die in der Einbahnstraße vergeblich einen Parkplatz suchen, nicht mehr versucht werden, im Halteverbot stehen zu bleiben, sondern auf den Parkplatz des Verbrauchermarktes ausweichen können, soweit sie dessen Kunden sind; 3. die Befolgung der Verkehrsregeln durch hinreichend häufige Kontrollen sicherzustellen, sobald diese Maßnahmen umgesetzt sind; 4. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wo in der genannten Straße die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Eigentum verlaufen, insbesondere, wo der Bereich der Wohnanlage beginnt, 5. dringend zu prüfen und dem Ortsbeirat (gegebenenfalls auch vertraulich) zu berichten, inwieweit der von Anwohnern geäußerte Verdacht berechtigt ist, dass in der Einbahnstraße "immer wieder Drogen gehandelt werden", und geeignete Gegenmaßnahmen (zum Beispiel nächtliche Streifenwagendurchfahrten) nach Bedarf anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1409 Aktenzeichen: 32 1