Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180
Begründung
Landstraße 164-180 Anlieger haben sich beschwert, dass viele Autofahrer im Bereich Ginnheimer Landstraße 164-180 ihre Wagen im Halteverbot abstellen und damit Rettungswege versperren. Außerdem werde die Einbahnstraße oft in falscher Richtung befahren. Dem Ortsbeirat ist es ein Anliegen, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen und die Verkehrsregeln an dieser Stelle durchzusetzen werden, zugleich aber auch der Parkplatzsuchenden Nöte zu lindern, indem ein Ventil zur Reduzierung des offensichtlich zu hohen Parkdrucks geöffnet wird. Hierzu scheint sich eine wirkungsvolle und effektive Lösung zu bieten: Abhilfe dürfte es schaffen, wenn ein größerer Teil des "Einkaufsverkehrs" auf den großen Parkplatz des Verbrauchermarktes umgelenkt werden könnte. Im Einzelnen wird der Magistrat daher gebeten, 1. eine zusätzliche Ein- und Ausfahrt für den Kundenparkplatz des Verbrauchermarktes zur Ginnheimer Landstraße hin zu schaffen, wozu vor allem die derzeit aufgerichteten Barrieren beseitigt werden müssten (insoweit hierbei Privateigentum betroffen sein sollte, kann diese Maßnahme selbstverständlich nur im Einverständnis mit dem Eigentümer durchgeführt werden), 2. die Verkehrsrichtung der Einbahnstraße umzukehren, damit einerseits der ausfahrende Verkehr nicht gezwungen ist, auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren, so dass diejenigen, deren Fahrziel in einer anderen Richtung liegt, nicht mehr in Versuchung geführt werden, gegen die Einbahnstraße zu fahren, andererseits aber diejenigen Autofahrer, die in der Einbahnstraße vergeblich einen Parkplatz suchen, nicht mehr versucht werden, im Halteverbot stehen zu bleiben, sondern auf den Parkplatz des Verbrauchermarktes ausweichen können, soweit sie dessen Kunden sind, 3. sobald diese Maßnahmen umgesetzt sind, die Befolgung der Verkehrsregeln durch hinreichend häufig Kontrollen sicherzustellen, 4. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wo in der genannten Straße die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Eigentum verlaufen, insbesondere wo der Bereich der Wohnanlage beginnt, 5. dringend zu prüfen und dem Ortsbeirat (ggf. auch vertraulich) zu berichten, inwieweit der von Anwohnern geäußerte Verdacht berechtigt ist, dass in der Einbahnstraße "immer wieder Drogen gehandelt werden", und geeignete Gegenmaßnahmen (z.B. nächtliche Streifenwagendurchfahrten) nach Bedarf anzuwenden.