Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST
1409
Betreff: Einbahnstraße vor
Ginnheimer Landstraße 164-180 Zu 1: Für den Pkw-Verkehr besteht eine Zu- und Abfahrt
zum Kundenparkplatz des Verbrauchermarktes in der Platenstraße. Bei einer
zusätzlichen Ein- und Ausfahrt würde eine Vielzahl an Parkplätzen für den
ansässigen Einzelhandel verloren gehen. Darüber hinaus liegt die angedachte Zu-
und Abfahrt im unmittelbaren Bereich des ampelgesteuerten Knotenpunktes
Platenstraße / Ginnheimer Landstraße. Hierdurch würde eine zusätzliche
Konfliktsituation zwischen dem ein- beziehungsweise ausfahrenden Parkverkehr
und dem fließenden Verkehr der Ginnheimer Landstraße entstehen. Aus diesen
Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Zu 2: Die Verkehrsteilnehmer sind nach dem Durchqueren
der Einbahnstraße nicht dazu gezwungen, auf die Rosa-Luxemburg-Straße zu
fahren, da kurz vor der Auffahrt noch ein Wender besteht, der zur Rückkehr in
die Ginnheimer Landstraße genutzt werden kann. Die Drehung der Einbahnstraße
hätte zudem den Nachteil, dass der Fahrverkehr vom Verbrauchermarkt kommend,
nur nach rechts auf die Ginnheimer Landstraße ausfahren dürfte. Dies hätte
längere Fahrwege zur Folge. Des Weiteren wird durch den Magistrat die
Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes Ginnheimer Landstraße / Alt Ginnheim /
Ginnheimer Waldgasse verfolgt (siehe ST 1005 vom 14.07.2009). Daher wird von der Umsetzung der
Anregung Abstand genommen. Zu 3: Die Bediensteten der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit sind bereits im Bereich der Ginnheimer
Landstraße zur Kontrolle der angeordneten Haltverbote im Einsatz. Im Jahr 2011 wurden dort bisher 72
Verwarnungen wegen Verstöße gegen das eingerichtete Haltverbot erteilt. Eine
Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der
zahlreichen Überwachungsersuchen für das gesamte Stadtgebiet nicht
leistbar. Zu 4: Die beigefügte Anlage ist ein Auszug aus dem
Geographischen Informationssystem und zeigt den betroffenen Bereich in der
Ginnheimer Landstraße. Bei den eingefärbten Flächen handelt es sich um
öffentliches Eigentum. Zu 5: Aus Sicht des Polizeipräsidiums kann hier nicht von
einem Drogenschwerpunkt gesprochen werden. In den Jahren 2010 und 2011 wurden
insgesamt lediglich 18 Strafanzeigen wegen des Besitzes geringer Mengen
Cannabisprodukten gefertigt. Diese Zahlen beziehen sich auf den gesamten
Stadtteil Alt-Ginnheim. Im unmittelbaren Bereich des "Priesterseminars" wurden
in den vergangenen zwei Jahren lediglich drei Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Sowohl die Polizeidirektion Nord als auch das
örtlich zuständige 12. Polizeirevier werden diesen Bereich weiter unter
besonderer Beobachtung halten. Anlage 1 (ca. 2,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 22.09.2011, OM 426