Dreieichstraße 34 - Vergehen gegen das Tierschutzgesetz
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
das Tierschutzgesetz Vorgang: OM 4249/19 OBR 5 Der Ortsbeirat begrüßt zunächst, dass im Haus Dreieichstraße 34 nach etlichen Jahren nunmehr im Rahmen der Gefahrenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4, die Fenster geschlossen wurden und damit der Durchnässung der gemeinsamen Wand Einhalt geboten wurde (Bezug: OM 4249). Allerdings wurden im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme 70 Tauben lebendig eingeschlossen und dem Verenden Preis gegeben. Der Ortsbeirat kann keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hinnehmen und wehrt sich gegen jegliche Tierquälerei. Im Rahmen dieser Angelegenheit bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen:
- Auf wessen Veranlassung hin wurden die Fenster geschlossen - d.h. wer gab den Auftrag?
- Wurde auf die Modalitäten des Tierschutzes hingewiesen?
- Von wem wurden die Fenster geschlossen?
- Warum wurden 70 Tauben lebendig eingeschlossen und dem Tod preisgegeben, anstatt sie aus dem Gebäude zu entfernen?
- Erfolgte im Rahmen dieser Aktion auch die erforderliche Überprüfung von Ungeziefer, z.B. Ratten, Kakerlaken etc.?
- Wer entsorgt die toten Tauben und Ungeziefer im Gebäude? Begründung: Seit Jahren blieben die Klagen der Bewohner des Hauses Neuer Wall 4 - bezüglich Nässe durch regnen in die Dachfenster sowie Ungezieferbefall aus dem Gebäude Dreieichstr. 34 ungehört. Im Rahmen o.g. Aktion wurden nicht nur 70 Tauben eingesperrt. Etliche Tiere verendeten, andere wurden - vor allem durch Wassermangel - schwer geschädigt. Aufmerksame Bürger baten um Hilfe und machten das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. aufmerksam, die sich der Taubenrettung annahm.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.04.2019,
OF 1270/5 Betreff: Dreieichstraße 34 - Vergehen gegen
das Tierschutzgesetz Vorgang: OM 4249/19 OBR 5 Der Ortsbeirat begrüßt zunächst,
dass im Haus Dreieichstraße 34 nach etlichen Jahren nunmehr im Rahmen der
Gefahrenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4, die Fenster geschlossen wurden und
damit der Durchnässung der gemeinsamen Wand Einhalt geboten wurde (Bezug: OM
4249). Allerdings wurden
im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme 70 Tauben lebendig eingeschlossen
und dem Verenden Preis gegeben. Der Ortsbeirat kann keine Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz hinnehmen und wehrt sich gegen jegliche Tierquälerei. Im Rahmen dieser Angelegenheit bittet
der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf wessen Veranlassung hin wurden die Fenster
geschlossen - d.h. wer gab den Auftrag? 2. Wurde auf die Modalitäten des Tierschutzes
hingewiesen? 3. Von wem
wurden die Fenster geschlossen? 4. Warum wurden 70 Tauben lebendig eingeschlossen und
dem Tod preisgegeben, anstatt sie aus dem Gebäude zu entfernen? 5. Erfolgte im Rahmen dieser Aktion
auch die erforderliche Überprüfung von Ungeziefer, z.B. Ratten, Kakerlaken
etc.? 6. Wer entsorgt die
toten Tauben und Ungeziefer im Gebäude? Begründung: Seit Jahren blieben die Klagen der Bewohner des
Hauses Neuer Wall 4 - bezüglich Nässe durch regnen in die Dachfenster sowie
Ungezieferbefall aus dem Gebäude Dreieichstr. 34 ungehört. Im Rahmen o.g.
Aktion wurden nicht nur 70 Tauben eingesperrt. Etliche Tiere verendeten, andere
wurden - vor allem durch Wassermangel - schwer geschädigt. Aufmerksame Bürger
baten um Hilfe und machten das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. aufmerksam,
die sich der Taubenrettung annahm. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2019, OM 4249
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5
am 10.05.2019, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1266 2019
Die Vorlage OF 1270/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme