Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 718 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 -
Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Aufgrund der
Anregung des Ortsbeirats hat der Magistrat die Liegenschaft Dreieichstraße 34
im Rahmen einer Ortsbesichtigung im Hinblick auf den baulichen Zustand sowie
auch auf den gemeldeten Ungezieferbefall überprüft. Das Gebäude ist nach den getroffenen Feststellungen
augenscheinlich nicht bewohnt und im Übrigen verschlossen und somit
ordnungsgemäß gesichert. Soweit durch offen stehende Dachfenster Schäden im
Gebäudeinneren entstanden sein sollten, ist dies eine rein privatrechtliche
Angelegenheit, die zwischen den Eigentümern der Gebäude zu klären ist.
Bauaufsichtlich ist hier nichts zu veranlassen. Der Magistrat hat gleichwohl
die zuständige Hausverwaltung auf die offen stehenden Dachfenster
hingewiesen. Aufgrund der bestehenden Zaunanlage
mit Sichtschutz konnte seitens des Magistrats nicht im Detail festgestellt
werden, inwieweit Müllablagerungen oder Ungezieferbefall auf dem Grundstück
vorliegen. Ausreichende Gründe, um eine Öffnung des Zaunes bzw. des Schlosses
wegen einer akuten Gefahrenlage vorzunehmen, waren vor Ort nicht
ersichtlich. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist
bei Befall durch Ratten eine Eingriffsgrundlage für die zuständige Behörde
gegeben. Bei anderem Ungeziefer greift dies nicht, da hiervon keine
Seuchengefahr ausgeht. Da es sich gemäß der Anregung des Ortsbeirats in der
Hauptsache bei den benannten Schädlingen um Tauben handelt, wird empfohlen,
seitens des Hauseigentümers Neuer Wall 4 Kontakt mit einem Ansprechpartner des
"Stadttaubenprojekts" zu suchen, um sich über mögliche Maßnahmen zur
Abwehr der Tiere zu informieren bzw. beraten zu lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2019, OM 4249