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Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 718 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats hat der Magistrat die Liegenschaft Dreieichstraße 34 im Rahmen einer Ortsbesichtigung im Hinblick auf den baulichen Zustand sowie auch auf den gemeldeten Ungezieferbefall überprüft. Das Gebäude ist nach den getroffenen Feststellungen augenscheinlich nicht bewohnt und im Übrigen verschlossen und somit ordnungsgemäß gesichert. Soweit durch offen stehende Dachfenster Schäden im Gebäudeinneren entstanden sein sollten, ist dies eine rein privatrechtliche Angelegenheit, die zwischen den Eigentümern der Gebäude zu klären ist. Bauaufsichtlich ist hier nichts zu veranlassen. Der Magistrat hat gleichwohl die zuständige Hausverwaltung auf die offen stehenden Dachfenster hingewiesen. Aufgrund der bestehenden Zaunanlage mit Sichtschutz konnte seitens des Magistrats nicht im Detail festgestellt werden, inwieweit Müllablagerungen oder Ungezieferbefall auf dem Grundstück vorliegen. Ausreichende Gründe, um eine Öffnung des Zaunes bzw. des Schlosses wegen einer akuten Gefahrenlage vorzunehmen, waren vor Ort nicht ersichtlich. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist bei Befall durch Ratten eine Eingriffsgrundlage für die zuständige Behörde gegeben. Bei anderem Ungeziefer greift dies nicht, da hiervon keine Seuchengefahr ausgeht. Da es sich gemäß der Anregung des Ortsbeirats in der Hauptsache bei den benannten Schädlingen um Tauben handelt, wird empfohlen, seitens des Hauseigentümers Neuer Wall 4 Kontakt mit einem Ansprechpartner des "Stadttaubenprojekts" zu suchen, um sich über mögliche Maßnahmen zur Abwehr der Tiere zu informieren bzw. beraten zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4249