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Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3783 entstanden aus Vorlage: OF 739/10 vom 15.12.2014 Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III Vorgang: ST 770/14; ST 1148/14 Mit der Stellungnahme ST 1148 vom 01.09.2014 wurde zugesagt, darauf zu achten, welche Bereiche der Gebrüder-Hommel-Anlage in Zukunft nicht genutzt werden dürfen. In der Weihnachtszeit wurde jedoch sowohl durch den Weihnachtsbaumverkauf als auch durch den Zirkus ein Teil der Wege versperrt. Für Fußgänger stand nur die Straße zum Sportplatz auf der rechten Seite der Anlage zur Verfügung. Diese schmale Straße mussten sich die Fußgänger zudem noch mit dem Autoverkehr und Radfahrern teilen. Ferner wurde mit der Stellungnahme vom 06.06.2014, ST 770, mitgeteilt, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Der Ortsbeirat 10 ist der Meinung, dass der desolate Zustand der Wege in erster Linie auf die zweckfremde Nutzung durch die Mietparteien zurückzuführen ist. Bürger sind darüber verärgert, dass innerhalb eines Jahres die dritte Anfrage zur Gebrüder-Hommel-Anlage gestartet werden musste. Viele glauben, dass die Verwaltung die Vermietungen nicht ordentlich überprüft bzw. dass die Bedingungen für die Nutzung nicht ordentlich definiert sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Fußwege auf der stadtauswärts linken Seite der Gebrüder-Hommel-Anlage frei zu halten, sodass die Bürger, ungeachtet der an Dritte vermieteten Fläche, ihre Anlage nutzen können. Anlage Anlage 1 (ca. 2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 770 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 576 Aktenzeichen: 67 0