Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM
3783 entstanden aus
Vorlage: OF 739/10 vom
15.12.2014 Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III
Vorgang: ST 770/14; ST
1148/14 Mit der Stellungnahme ST 1148 vom 01.09.2014 wurde
zugesagt, darauf zu achten, welche Bereiche der Gebrüder-Hommel-Anlage in
Zukunft nicht genutzt werden dürfen. In der Weihnachtszeit wurde jedoch sowohl
durch den Weihnachtsbaumverkauf als auch durch den Zirkus ein Teil der Wege versperrt. Für Fußgänger stand nur die Straße
zum Sportplatz auf der rechten Seite der Anlage zur Verfügung. Diese schmale
Straße mussten sich die Fußgänger zudem noch mit dem Autoverkehr und Radfahrern
teilen. Ferner wurde mit der Stellungnahme vom 06.06.2014, ST 770,
mitgeteilt, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Der
Ortsbeirat 10 ist der Meinung, dass der desolate Zustand der Wege in
erster Linie auf die zweckfremde Nutzung durch die Mietparteien zurückzuführen
ist. Bürger sind darüber verärgert, dass innerhalb eines Jahres die dritte
Anfrage zur Gebrüder-Hommel-Anlage gestartet werden musste. Viele glauben, dass
die Verwaltung die Vermietungen nicht ordentlich überprüft bzw. dass die
Bedingungen für die Nutzung nicht ordentlich definiert sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die
Fußwege auf der stadtauswärts linken Seite der Gebrüder-Hommel-Anlage frei zu
halten, sodass die Bürger, ungeachtet der an Dritte vermieteten Fläche, ihre
Anlage nutzen können. Anlage Anlage 1 (ca.
2 MB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.06.2014, ST 770
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.09.2014, ST 1148
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2015, ST 576
Aktenzeichen: 67 0