Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III
Begründung
III Vorgang: ST 770/14; ST 1148/14 Laut Stellungnahme 1148 vom 1.9.2014 des Magistrats wurde zugesagt darauf zu achten, welche Bereiche der Anlage in Zukunft nicht genutzt werden dürfen. Zur Zeit haben sowohl der Weihnachtsbaumverkauf als auch der Zirkus einen Teil der Wege versperrt. Für Fußgänger steht nur die Straße zum Sportplatz auf der rechten Seite der Anlage zur Verfügung. Diese schmale Straße müssen sich die Fußgänger zudem noch mit Autoverkehr und Radfahrern teilen. Außerdem wurde uns auf unsere Anfrage, in diesem Jahr, die Fuß- und Radwege der Anlage zu sanieren, in der Stellungnahme 770 geantwortet, es stünden keine Haushaltsmittel dafür zur Verfügung. Unserer Meinung nach ist der desolate Zustand der Wege in erster Linie auf die zweckfremde Nutzung durch die Mietparteien zurückzuführen. Bürger, die uns beauftragt haben der Angelegenheit nachzugehen, sind darüber verärgert, daß innerhalb eines Jahres die dritte Anfrage zur Gebr.-Hommel-Anlage gestartet werden mußte. Viele glauben, daß die Verwaltung die Vermietungen nicht ordentlich überprüft, bzw. daß die Bedingungen für die Nutzung nicht ordentlich definiert sind. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Fußwege auf der stadtauswärts linken Seite der Anlage freizuhalten, so daß die Bürger ungeachtet der an Dritte vermieteten Fläche ihre Anlage nutzen können. Anlage 1 (ca. 2 MB)