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Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3183 entstanden aus Vorlage: OF 621/10 vom 15.05.2014 Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage Vorgang: OM 2987/14 OBR 10; OM 2988/14 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei künftigen Eventveranstaltungen die Grünanlagen rund um den eigentlichen "Kerbeplatz" frei gehalten werden und der Eckenheimer Bevölkerung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Begründung: Dort gastierte ein Zirkus mit Namen "Horror Circus", wie man annimmt mit einem ordentlichen Vertrag des Grünflächenamtes. Dieser Zirkus hatte mit seinem Equipment den Kinderspielplatz und den Kinderfußballplatz sowie andere Teile der Grünanlage zugestellt. Außerdem wurde der Zugang zur Grünfläche von der Hügelstraße kommend mit Bauzäunen versperrt, sodass der Eindruck entstand, ein Zugang zu den Grünanlagen sei nicht mehr möglich. Die Gebrüder-Hommel-Anlage wurde seinerzeit als "Kerbeplatz" mit umliegender Grünanlage für die Naherholung der Eckenheimer Bürger geschaffen. Da die Kerb derzeit nicht mehr stattfindet, wird der befestigte Platz zeitweise für andere Events genutzt. Kein Verständnis hat der Ortsbeirat 10 dafür, dass der Bevölkerung Stück für Stück ihr Naherholungsgebiet genommen wird, weil, wie in diesem Fall offensichtlich, Veranstaltungen zugelassen werden, die von der Größenordnung dort nicht hingehören. Zudem ist der Eindruck entstanden, dass diese für Eckenheim wichtige Naherholungsfunktion bei den zuständigen Behörden als nachrangig eingestuft wird. Hierzu sind auch die Anregungen an den Magistrat, OM 2987 und OM 2988, zu nennen, die das gleiche Gebiet betreffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2987 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2988 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1148 Aktenzeichen: 67 0