Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM
3183 entstanden aus
Vorlage: OF 621/10 vom
15.05.2014 Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage
Vorgang: OM 2987/14 OBR 10;
OM 2988/14 OBR 10
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass bei künftigen Eventveranstaltungen die Grünanlagen rund um den
eigentlichen "Kerbeplatz" frei gehalten werden und der Eckenheimer Bevölkerung
uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Begründung: Dort gastierte ein Zirkus mit Namen "Horror Circus",
wie man annimmt mit einem ordentlichen Vertrag des Grünflächenamtes. Dieser
Zirkus hatte mit seinem Equipment den Kinderspielplatz und den
Kinderfußballplatz sowie andere Teile der Grünanlage zugestellt. Außerdem wurde
der Zugang zur Grünfläche von der Hügelstraße kommend mit Bauzäunen versperrt,
sodass der Eindruck entstand, ein Zugang zu den Grünanlagen sei nicht mehr
möglich. Die Gebrüder-Hommel-Anlage wurde seinerzeit als "Kerbeplatz" mit
umliegender Grünanlage für die Naherholung der Eckenheimer Bürger geschaffen.
Da die Kerb derzeit nicht mehr stattfindet, wird der befestigte Platz zeitweise
für andere Events genutzt. Kein Verständnis hat der Ortsbeirat 10 dafür,
dass der Bevölkerung Stück für Stück ihr Naherholungsgebiet genommen wird,
weil, wie in diesem Fall offensichtlich, Veranstaltungen zugelassen werden, die
von der Größenordnung dort nicht hingehören. Zudem ist der Eindruck entstanden,
dass diese für Eckenheim wichtige Naherholungsfunktion bei den zuständigen
Behörden als nachrangig eingestuft wird. Hierzu sind auch die Anregungen an den
Magistrat, OM 2987 und OM 2988, zu nennen, die das gleiche Gebiet
betreffen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2987
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2988
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.09.2014, ST 1148
Aktenzeichen: 67 0