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Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 576 Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III Wie in der Stellungnahme ST 1217 vom 19.09.2014 bereits ausgeführt wurde, ist der Magistrat (das Grünflächenamt) weiterhin bemüht, bei der Belegung der Gebrüder-Hommel-Anlage einen Freiraum der Nichtbelegung zu berücksichtigen um die Anwohner nicht zu stark zu belasten. In 2014 wurden insgesamt 11 Nutzungen der Gebrüder-Hommel-Anlage beantragt, sieben davon wurden genehmigt. Unter den genehmigten Sondernutzungen befand sich ebenfalls der Weihnachtsbaumverkauf bei dem es sich um eine jährlich wiederkehrende Sondernutzung handelt. Die Fläche, die für den Weihnachtsbaumverkauf zur Verfügung gestellt wird, hat sich in den letzten Jahren weder vergrößert noch anderweitig verändert. Bei dem in der Anregung benannten Fußweg auf der linken Seite der Gebrüder-Hommel-Anlage handelt es sich um Trampelpfade und nicht um einen ausgewiesenen Fuß- oder Radweg. Der offiziell ausgewiesene Fuß- und Radweg führt entweder über den Festplatz direkt oder aber, bei Belegung des Platzes, rechts an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbei (siehe auch beigefügten Planausschnitt). Somit wird aus Sicht des Magistrats keine Einschränkung der Benutzbarkeit der Gebrüder-Hommel-Anlage für Fußgänger als auch Radfahrer gesehen. Anlage 1 (ca. 226 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3783