Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST
576
Betreff: Nutzung der
Gebrüder-Hommel-Anlage III Wie in der Stellungnahme ST 1217
vom 19.09.2014 bereits ausgeführt wurde, ist der Magistrat (das
Grünflächenamt) weiterhin bemüht, bei der Belegung der Gebrüder-Hommel-Anlage
einen Freiraum der Nichtbelegung zu berücksichtigen um die Anwohner nicht zu
stark zu belasten. In 2014 wurden insgesamt 11 Nutzungen der
Gebrüder-Hommel-Anlage beantragt, sieben davon wurden genehmigt. Unter den
genehmigten Sondernutzungen befand sich ebenfalls der Weihnachtsbaumverkauf bei
dem es sich um eine jährlich wiederkehrende Sondernutzung handelt. Die Fläche, die für den Weihnachtsbaumverkauf zur
Verfügung gestellt wird, hat sich in den letzten Jahren weder vergrößert noch
anderweitig verändert. Bei dem in der Anregung benannten Fußweg auf der linken
Seite der Gebrüder-Hommel-Anlage handelt es sich um Trampelpfade und nicht um
einen ausgewiesenen Fuß- oder Radweg. Der offiziell ausgewiesene Fuß- und
Radweg führt entweder über den Festplatz direkt oder aber, bei Belegung des
Platzes, rechts an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbei (siehe auch beigefügten
Planausschnitt).
Somit wird aus Sicht des
Magistrats keine Einschränkung der Benutzbarkeit der Gebrüder-Hommel-Anlage für
Fußgänger als auch Radfahrer gesehen. Anlage 1 (ca. 226 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3783