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Meine Nachbarschaft: Kleestraße

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel

24.11.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2025, OA 581 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 10.11.2025 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer Straße/Jakobsbrunnenstraße/ Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotenes Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen der engen Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders gefährlich für Fußgänger und den Gegenverkehr. Trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr fahren viele Fahrzeuge in die Straße, weil sie der dort verkehrenden Buslinie 44 folgen. Täglich missachten Fahrer von Pkws, Lkws und Motorrädern rund um die Uhr das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße

07.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 800/11 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstrasse auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Konstanzer Straße und der Leo-Gans-Straße zeitnah wiederherzustellen, die erheblich asphaltzerstörten Wegebereiche mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, durch häufige Baustellen verursacht, ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße zeitnah in einen verkehrssicheren und brauchbaren Zustand zu versetzen. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand so verschlechtert, dass Handlungsbedarf entstanden ist. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Fahrsicherheit deutlich verbessern. (Fotos privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7483 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 27.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohner:innen sowie von Fahrzeugführer:innen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße. Die Sperrflächen sollten in der Bodenseestraße eingerichtet werden, um das Parken unmittelbar im Einmündungsbereich zur Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen, falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten, durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und man hat keine Vorfahrt gegenüber Autofahrenden, die aus der Bodenseestraße kommen. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersicht im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7493 entstanden aus Vorlage: OF 781/11 vom 27.09.2025 Betreff: Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und Lappengasse Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob entlang der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und der Lappengasse eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert werden kann, um die Nutzbarkeit und Sicherheit des Weges in der dunklen Jahreszeit zu verbessern. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Verwendung von LED-Leuchten mit reduzierter Farbtemperatur (≤ 2700 Kelvin) und geringem UV-/Blauanteil zur Minimierung der Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten; 2. Niedrige Montagehöhe und gerichtete Lichtführung ausschließlich auf die Wegfläche, um Streulicht in angrenzende sensible Uferbereiche zu vermeiden; 3. Einsatz von Bewegungsmeldern oder zeitlich gesteuerter Beleuchtung, um unnötige Lichtemissionen zu reduzieren. Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und eine Umsetzung im Sinne der ökologischen und verkehrlichen Anforderungen zu veranlassen. Begründung: Der Weg dient als wichtige Verbindung für Fußgänger:innen, insbesondere als Zubringer zur Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg". In der dunklen Jahreszeit ist die Nutzung durch die unbeleuchtete, wassergebundene Oberfläche erschwert und mit erhöhtem Unfallrisiko verbunden. Gleichzeitig liegt der Weg in unmittelbarer Nähe zum Mainufer, einem ökologisch sensiblen Bereich, in dem Lichtemissionen möglichst gering gehalten werden sollten. Insektenfreundliche Beleuchtungskonzepte, wie sie bereits in Naturschutzgebieten und Grünanlagen erfolgreich eingesetzt werden, bieten an dieser Stelle eine geeignete Lösung, um Sicherheit und Naturschutz miteinander zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der Stellungnahme vom 21.07.2025, ST 1205, bekannt gegebene Mitteilung, dass der Spielplatz in Fechenheim, Konstanzer Straße, in die vertiefte Bewertung für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Errichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen an diesem Ort bereitzustellen, damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umgesetzt wird. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er täglich von zahlreichen Kindern besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird noch durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen dafür setzen, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Errichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 29.07.2025 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit a m Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 umzusetzen: 1. Gefahrloser Zugang vom nördlichen Rand der Hanauer Landstraße an die in Richtung Schießhüttenstraße fahrende Straßenbahn. Eine Ampelschaltung ist entsprechend einzurichten. 2. Umstellung der Fußgängerampel auf eine schnellere Schaltzeit und längere Übergangszeiten für Fußgänger oder ein zügiges, bedarfsabhängiges Signal, um die Querung sicherer zu gestalten. Die Grünphase für die Fußgänger ist zu kurz und sollte um mindestens 15 Sekunden verlängert werden. 3. Bessere Beleuchtung des Überwegs, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu erhöhen. 4. Deutlichere Markierung des Überweges. Begründung: Der Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 stellt derzeit für viele Passanten - darunter auch Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen - eine erhöhte Gefahrenstelle dar. Die Haltestelle "Cassellastraße" stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke, welche über das Cassella-Gelände führte. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist die Querung der Straße an dieser Stelle für Fußgänger*innen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Fahrzeuge übersehen und erkennen die querenden Fußgänger sehr oft viel zu spät. Der zurzeit noch gesperrte südliche Fortsatz der Cassellastraße wird weiteren Fußgängerverkehr an diese Kreuzungsmöglichkeit bringen. Eine neue S-Bahn-Station mit Zugang aus der Cassellastraße wird dort ebenfalls gebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten

19.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

19.05.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 04.05.2025 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Stellungnahmen ST 1119 und ST 2016 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. 2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Realisierungstermin für dieses Jahr zu nennen, an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt werden. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Stellungnahme ST 1119 angekündigt und mit der ST 2016 mittlerweile geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“

17.03.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11

17.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln

10.02.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

24.06.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 09.06.2024 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1119, vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119 ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung AltFechenheim

14.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 604/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 28 2024 Die Vorlage OF 604/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5193 entstanden aus Vorlage: OF 562/11 vom 18.02.2024 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim zu erneuern und falls möglich zu verbessern. Konkret genannt sind die folgenden Standorte: - Der Zebrastreifen Alt-Fechenheim/Lappengasse ist nur noch zur Hälfte sichtbar; - Alt-Fechenheim/Kleestraße - Radführung vom Radweg auf die Fahrbahn; - Zebrastreifen Willmannstraße/Kleestraße durch Straßenbau "überpflastert", der Zebrastreifen ist nur in Teilen vorhanden; - Zebrastreifen Willmannstraße in Richtung der Jakobsbrunnenstraße - die Radwegeführung ist gegen die Einbahnstraße an einer gefährlichen Stelle teilweise nur schlecht erkennbar. Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen." (RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen) Leider dienen in einigen Teilen des Ortsbezirks 11 Markierungen im Straßenraum nicht mehr dieser Aufgabe, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. An dieser Stelle muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum der Stadtteile des Ortsbezirks 11 ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu. (Google maps) Willmannstraße (Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt-Fechenheim/Lappengasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 565/11 vom 18.02.2024 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 1531/22 OBR 11; ST 1150/22 Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 einen Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg, direkt vor dem Kiosk, nicht mehr möglich ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 1150 aus dem Jahr 2022 teilte der Magistrat mit, dass der Anregung entsprochen wird und der Radweg mit einem Poller vor widerrechtlichem Parken abgesichert wird. Die Maßnahme sollte voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt werden und ist bis heute (Stand März 2024) noch nicht umgesetzt. Da die Situation nach wie vor eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger darstellt, ist die Maßnahme innerhalb kürzester Zeit auszuführen. Quelle: (S. Neubauer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1150 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 970 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

27.11.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo30Zone FechenheimSüd

04.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 525/11 Betreff: Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo-30-Zone Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesene Baumertstraße zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße (gekennzeichnet durch viel Verkehr durch Menschen die zu Fuß unterwegs sind, Einrichtungen der Betreuungsarbeit und Arbeit mit Kindern, überwiegend Wohnbebauung) zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße) in die Tempo 30 Zone Fechenheim Süd aufgenommen wird. Im Zuge dieser Aufnahme ist im genannten Bereich auf der Baumertstraße (wie in den Tempo 30 Straßen mit Busverkehr Pfortenstraße, Konstanzer Straße und Bodenseestraße) die Rechts-vor-Links - Regelung aus Sicherheits- und Lärmgründen zu aktivieren. Das Teilstück der Kleestraße zwischen Baumertstraße und Alt Fechenheim ist ebenso in die Tempo 30 Zone aufzunehmen. Begründung: Die Baumertstraße ist schon heute aus guten Gründen mit Tempo 30 ausgewiesen. Wie auf vielen anderen Straßen Fechenheims, wird auf dieser Straße zu schnell gefahren. Eine Überwachung des Verkehrs bzw. seiner Geschwindigkeit findet nicht statt. Daraus folgt eine Gefahr vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen: Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Hier kann die Einführung der Rechts-vor-Linksregelung einen gewichtigen Beitrag zu Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs beitragen und damit zu größerer Sicherheit auf unseren Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 525/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel

09.10.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4543 entstanden aus Vorlage: OF 505/11 vom 19.09.2023 Betreff: Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Jakobsbrunnenstraße und speziell am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem Grünstreifen am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße können vier bis sechs Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Straßenverkehr behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 53 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 442 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 20 in der Straße AltFechenheim

11.09.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 26.08.2023 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Fechenheim zwischen den Hausnummern 69 und 123 gemäß § 45 Abs. 1d StVO als Tempo-20-Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" auszuweisen, um die Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Wie in der StVO vorgesehen, sollte die Straße Alt-Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereichen, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit einer Tempo-20-Zone in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, wird für die Zulieferung für die Läden in dieser Straße verwendet und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern sowie Einkäuferinnen und Einkäufern aufgesucht und häufig überquert. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nutzen die Straße in hohem Maße und würden von der erhöhten Sicherheit des geringeren Tempos des Autoverkehrs stark profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autofahrern am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen werden würde. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichten von Elektroladesäulen

26.08.2023 · Aktualisiert: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen

24.04.2023 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 446/11 vom 24.01.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit Langem das Gefühl, im Frankfurter Osten könne jeder machen was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst als "Hilfssheriff" aktiv zu werden und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selbst anzeigen. Abgemeldete Autos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten, scheint "legalisiert". Geschwindigkeitsüberschreitungen sind inzwischen kein Grund mehr, aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigungen an Sonntagen durchgeführt. Zu den Sitzungen des Ortsbeirates kommen regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge des Ordnungsamtes für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z. B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Parkticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze werden von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann beispielsweise folgende Antworten: "Das ist zu weit weg.", "Da ist der Wagen ja, nur für diese eine Sache, den halben Tag unterwegs." oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt.", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor." oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt.", oder "Wir haben kein Personal dafür.". Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber im Frankfurter Osten passiert einfach nichts. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als Hilfssheriffs führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 413 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3464, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim

05.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 408/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 11 2023 Die Vorlage OF 408/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für Lieferverkehr auf Alt-Fechenheim

13.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3644 entstanden aus Vorlage: OF 379/11 vom 07.02.2023 Betreff: Parkplätze für Lieferverkehr auf Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die zwei Parkplätze auf der Straße Alt-Fechenheim vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 118 und 120 mit dem Verkehrszeichen 286 "Eingeschränktes Halteverbot" sowie dem Zusatzzeichen 1012-30 "Ladezone in der Zeit von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr" zu versehen. Begründung: Der Parkdruck in der Straße Alt-Fechenheim ist extrem hoch. Dies führt dazu, dass Autofahrer immer wieder auf dem Gehweg halten. Dies ist besonders im Bereich der Eifler-Filiale zu beobachten. Zwei Parkplätze in Form einer Ladezone wären eine Möglichkeit, um Abhilfe zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1195 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

16.01.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 entstanden aus Vorlage: OF 367/11 vom 01.01.2023 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der häufigen Nichtbeachtung des gelben optischen Warnsignals für Rechtsabbieger (Hanauer Landstraße Richtung Osten) und der daraus entstehenden teils lebensbedrohlichen Situationen für den kreuzenden und durch Grünphasen freigegebenen Rad- und Fußverkehr im Bereich der südlichen Kreuzung, die Ampelschaltung An der Mainkur so zu gestalten, dass die Grünphase für Rechtsabbieger, die aus der Stadtmitte kommend nach Fechenheim-Süd fahren (in der Abbildung Bereich 1), nicht parallel zur Grünphase für Rad- und Fußverkehr von der westlichen Seite Alt-Fechenheim bis zur Fahrbahnmitte (in der Abbildung Bereich 2) betrieben wird. Eine Trennung der Ampelphasen für den Verkehr stadtauswärts und für Rechtsabbieger nach Fechenheim fahrend ist vorzunehmen. Begründung: Nur durch eine Entkopplung der freien Fahrt für den rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr nach Fechenheim und den kreuzenden Rad- und Fußverkehr kann eine Entschärfung der Situation und eine Verbesserung der Sicherheit im südlichen Kreuzungsbereich An der Mainkur nach Fechenheim erreicht werden. Eine Überforderung von Autofahrerinnen und Autofahrern durch eingeschränkte Übersicht des Kreuzungsbereichs, aufgrund von Radverkehr, der möglicherweise aus drei verschiedenen Richtungen kommen kann, ist in diesem Bereich durchaus vorstellbar. Das Warnblinklicht wird überdurchschnittlich häufig missachtet. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radverkehr sind derzeit auf ihrem per Ampelschaltung freigegebenen Überweg nicht sicher. Quelle: Google Maps 2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Antrag vom 09.06.2024, OF 633/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

CarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3211 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 15.11.2022 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Punkten Carsharing-Stationen einzurichten: In Fechenheim: - Wächtersbacher Straße/Kaufland Supermarkt; - Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz; - Parkplatz Baumertstraße ; - Orber Straße/Cassellastraße; - Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum. Im Riederwald: - Schäfflestraße gegenüber der katholischen Kirche; - Lassallestraße. In Seckbach: - Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44. Alle Carsharing-Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf elektrische Autos bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge wegen ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Carsharing-Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 816 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Starkenburger Straße

27.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2326 entstanden aus Vorlage: OF 290/11 vom 17.05.2022 Betreff: Fahrradweg Starkenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg von der Starkenburger Straße aus in Richtung Alt-Fechenheim auf der gesamten Hauptstraße weiter zu kennzeichnen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Starkenburger Straße endet abrupt an der Ampel Schießhüttenstraße kurz vor der Fahrbahnverengung. Die weitergehende Einzeichnung von Fahrradpiktogrammen auf der gesamten (Haupt-) Straße Alt-Fechenheim wäre sinnvoll, damit für die Fahrradfahrer Verkehrssicherheit und für die Autofahrer Klarheit hergestellt wird. In der Straße Alt-Fechenheim ist Tempo 30 ausgewiesen und es existiert gleichzeitig eine Busspur, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2375 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11

27.06.2022 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2329 entstanden aus Vorlage: OF 293/11 vom 12.06.2022 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese aufgrund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig wird der Magistrat gebeten, vor allem in unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen zu überprüfen. In folgenden Straßen in Fechenheim sind Unkenntlichkeiten der Straßenmarkierung aufgefallen: - Willmannstraße, - Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, - Bereich Kleestraße/Baumertstraße, - Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen et cetera zerstört wurden, um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnungen einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Unkenntlichkeiten der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch Pkw und Lkw sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr, vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! Nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims: (Foto: Thomas Dorn 2022, Willmannstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße/Jakobsbrunnenstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Kleestraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2411 Antrag vom 26.08.2023, OF 491/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 736 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd

25.04.2022 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 177 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 28.03.2022 Betreff: Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.09.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die angedachte Umgestaltung des Kleedreiecks vorgezogen werden kann. Dies beinhaltet auch die Schließung des letzten Teilstückes der Willmannstraße und die Öffnung der Kleestraße für den Gegenverkehr. Begründung: Die Entwicklung des Kleedreiecks hat der Magistrat an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH übertragen. Dieser ist es bisher jedoch noch nicht gelungen, zusätzliche Grundstücke zu erwerben, sodass derzeit kein konkreter Zeitpunkt für eine Bebauung benannt werden kann. Diese Tatsache ist aber kein Hindernis, eine Aufwertung des Platzes bereits jetzt zu realisieren. Eine stärkere Begrünung, Entsiegelung von Flächen, ein Fuß- und Fahrradweg können das Stadtbild qualitativ hochwertig prägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 28 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 469 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 337 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 152 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 177 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 1804, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2352, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

Ideen

Idee
4

Linienführung Straßenbahn Linie 11

04.12.2022

Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.

Idee
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Die Straße soll wieder ruhiger werden

10.10.2021

Die Willmannstraße lädt ein schnell zu fahren und entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Hier ist es notwendig einen Blitzer oder eine Überwachung aufzustellen.

Idee
1

Radspiegel

16.09.2021

Am Ende der Lappengasse bevor man die Schienen überquertuesste ein Spiegel angebracht werden um den von rechts kommenden Verkehr zu überblicken.

Idee
1

Verkehrsspiegel

31.05.2021

An dem Strassenbahnuebergang Lappengasse muesste ein Spiegel fuer Fahrradfahrer erstellt werden.

Idee
2

Blitzeranlage in der Baumertstraße

27.04.2019

In der Baumertstraße ist viel Verkehr aber kaum jemand hält sich an die 30km/h Geschwindigkeitsgrenze. Tagsüber wird oft über 50km/h gefahren und nachts wird erst richtig Gas gegeben, die Sportwagen und Motorräder lassen dann auf der geraden Straße laut den Motor aufheulen. In der Straße wohnen viele Familien (inklusive meiner) und dort ist auch eine Kinderarztpraxis mit viel Fußgängerverkehr. Um die Sicherheit und die Lebensqualität der Anwohner und Besucher) zu gewährleisten sollte mit einer Blitzeranlage oder vergleichbarer Maßnahme abgeschreckt werden.