Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM
3610 entstanden aus
Vorlage: OF 314/12 vom
11.09.2009 Betreff: Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger
dulden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, konsequent
gegen Anhänger mit Werbeaufbauten vorzugehen, die illegal im Neubaugebiet
Riedberg abgestellt werden. Begründung: Auf dem Riedberg werden immer
häufiger Anhänger abgestellt, die ausschließlich zu Werbezwecken dienen. Sowohl
in Parkbuchten als auch auf Geh- und Radwegen sind derartige Werbeanhänger
bereit platziert worden (vgl. Anlage). Da diese Kraftfahrzeuganhänger über mehr als zwei
Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden, ist dies bereits gemäß § 12 Abs. 3b
S. 1 StVO unzulässig. Im Übrigen stellt dieses Verhalten einen über den
Gemeingebrauch hinausgehenden Gebrauch öffentlicher Straßen dar, sodass eine
Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde erforderlich wäre. Da das Erscheinungsbild des Neubaugebiets erkennbar
unter den zahlreichen Werbetafeln, Hinweisschildern und Kraftfahrzeuganhängern
mit Werbeaufbauten leidet, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ferner, etwaige
Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 HStrG
abschlägig zu bescheiden. Anlage 1 (ca. 164 KB) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2010, ST 72
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2013, OM 2730
Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 4