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Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 314/12 vom 11.09.2009 Betreff: Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, konsequent gegen Anhänger mit Werbeaufbauten vorzugehen, die illegal im Neubaugebiet Riedberg abgestellt werden. Begründung: Auf dem Riedberg werden immer häufiger Anhänger abgestellt, die ausschließlich zu Werbezwecken dienen. Sowohl in Parkbuchten als auch auf Geh- und Radwegen sind derartige Werbeanhänger bereit platziert worden (vgl. Anlage). Da diese Kraftfahrzeuganhänger über mehr als zwei Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden, ist dies bereits gemäß § 12 Abs. 3b S. 1 StVO unzulässig. Im Übrigen stellt dieses Verhalten einen über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gebrauch öffentlicher Straßen dar, sodass eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde erforderlich wäre. Da das Erscheinungsbild des Neubaugebiets erkennbar unter den zahlreichen Werbetafeln, Hinweisschildern und Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeaufbauten leidet, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ferner, etwaige Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 HStrG abschlägig zu bescheiden. Anlage 1 (ca. 164 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 72 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2730 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 4