Nachbesserungen bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373
Betreff: Nachbesserungen bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg Grundsätzlich gilt in Tempo 30-Zonen die "rechts vor links"-Regelung, ohne dass es einer gesonderten Beschilderung oder Markierung bedarf. Da im Rahmen der Einrichtung der Tempo 30-Zone im Ziegelhüttenweg die vorfahrtsregelnde Beschilderung zwischen den Straßen "Lamboystraße" und "Letzter Hasenpfad" nicht angepasst wurde, wird dies kurzfristig nachgeholt.