Nachbesserungen bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST
373
Betreff: Nachbesserungen
bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg Grundsätzlich gilt in Tempo
30-Zonen die "rechts vor links"-Regelung, ohne dass es einer gesonderten
Beschilderung oder Markierung bedarf. Da im Rahmen der Einrichtung der Tempo 30-Zone im
Ziegelhüttenweg die vorfahrtsregelnde Beschilderung zwischen den Straßen
"Lamboystraße" und "Letzter Hasenpfad" nicht angepasst wurde, wird dies
kurzfristig nachgeholt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2015, OM 4743
Antrag vom
27.08.2017, OF
549/5
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141