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Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Betreff: Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg Eine Viacount-Messung ist in dem angegebenen Bereich des Ziegelhüttenwegs nicht möglich, da es keine Anbringungsmöglichkeit für das Zählgerät gibt. An Gaslaternen dürfen Viacount-Geräte nicht angebracht werden. Die Städtische Verkehrspolizei hat stattdessen zwei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, um einen Überblick über die Situation zu erhalten. In circa acht Messstunden wurden insgesamt 1.070 Fahrzeuge erfasst. 198 Fahrzeuge überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (Übertretungsquote 18,5 Prozent). Aufgrund der hohen Übertretungsquote wird der genannte Bereich des Ziegelhüttenwegs in das ständige Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei aufgenommen. Die vom Ortsbeirat angesprochene vorfahrtsregelnde Beschilderung (ST 373, vom 19.02.2017) wurde im Nachgang zur eingerichteten Tempo-30-Zone angepasst, das heißt die fehlerhafte Beschilderung wurde im Sommer 2016 entfernt. In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die "rechts vor links"-Regelung, sodass es keiner weiteren gesonderten Beschilderung bedarf. Die Anregung des Ortsbeirats wird auch der originär für den fließenden Verkehr zuständigen Polizei zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen von Streifen festgestellte Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Polizei und die Städtische Verkehrspolizei nach Möglichkeit geahndet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 Antrag vom 17.07.2018, OF 910/5