Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST
2523
Betreff: Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg Eine Viacount-Messung ist in dem
angegebenen Bereich des Ziegelhüttenwegs nicht möglich, da es keine
Anbringungsmöglichkeit für das Zählgerät gibt. An Gaslaternen dürfen
Viacount-Geräte nicht angebracht werden. Die Städtische Verkehrspolizei hat stattdessen zwei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, um einen Überblick über die Situation
zu erhalten. In circa acht
Messstunden wurden insgesamt 1.070 Fahrzeuge erfasst. 198 Fahrzeuge
überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich
(Übertretungsquote 18,5 Prozent). Aufgrund der hohen Übertretungsquote wird der
genannte Bereich des Ziegelhüttenwegs in das ständige Messprogramm der
Städtischen Verkehrspolizei aufgenommen. Die vom Ortsbeirat angesprochene vorfahrtsregelnde
Beschilderung (ST 373, vom 19.02.2017) wurde im Nachgang zur eingerichteten
Tempo-30-Zone angepasst, das heißt die fehlerhafte Beschilderung wurde im
Sommer 2016 entfernt. In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die "rechts vor
links"-Regelung, sodass es keiner weiteren gesonderten Beschilderung bedarf.
Die Anregung des Ortsbeirats wird
auch der originär für den fließenden Verkehr zuständigen Polizei zur Kenntnis
gegeben. Im Rahmen von Streifen festgestellte Verstöße gegen die
Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Polizei und die Städtische
Verkehrspolizei nach Möglichkeit geahndet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141
Antrag vom
17.07.2018, OF
910/5