Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST
2159
Betreff: Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2) Zu 1. und 2.: Die Regelungen der Tempo-30 Zone
sind in der Straßenverkehrs-Ordnung abschließend geregelt. Es gilt
grundsätzlich rechts-vor-links. Eine darüberhinausgehende Beschilderung der
Vorfahrt ist nicht zulässig. Genauso sieht es auch mit der Wiederholung der
Tempo-30 Zonen Beschilderung aus. Eine Wiederholung ist auch hier
unzulässig. Zu 3.: Die Städtische Verkehrspolizei führt im
Ziegelhüttenweg zu unterschiedlichen Tageszeiten Geschwindigkeitskontrollen
durch. Zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr wurden in diesem Jahr bereits drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 637 gemessenen Fahrzeugen
überschritten 142 Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 22,3 %. Es werden auch
weiterhin abendliche Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Seit die Landespolizei die Kontrolleinheit Autoposer
Raser Tuner (KART) im März 2018 gegründet hat, wurden bis Anfang September 2018
im gesamten Stadtgebiet 1.237 themenbezogene Vorgänge bearbeitet. Hierbei
wurden 233 Fahrzeuge wegen erhöhter Lärmbelästigung angezeigt. In 426 Fällen
wurde ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt. Zudem wurden 87
Fahrzeuge (vielfach mit manipulierten Abgasanlagen) sichergestellt und durch
Sachverständige begutachtet. Unter den kontrollierten Fahrzeugen befanden sich
auch 113 Motorräder, wovon annähernd 25 Prozent zu beanstanden waren. Abseits der täglichen Kontrollen im
gesamten Stadtgebiet werden in regelmäßigen Abständen größere Kontrollmaßnahmen
durchgeführt, um sowohl an festgestellten Brennpunkten in der Innenstadt als
auch an uns bekannt gewordenen Beschwerdeörtlichkeiten den Kontrolldruck
deutlich zu erhöhen und das Lärmniveau nachhaltig zu senken. Beim Ziegelhüttenweg in Verbindung mit der
Shisha-Bar handelt es sich um so einen Brennpunkt/eine Beschwerdeörtlichkeit.
Dies ist der Polizei Frankfurt am Main bekannt. Daher wird die Örtlichkeit
regelmäßig sowohl von der KART als auch dem Streifendienst des zuständigen
Polizeireviers aufgesucht und überprüft. Dadurch konnten bereits mehrfach o.g.
Klientel angetroffen werden. Bei einer Kontrolle wurde ein derart technisch
verändertes Fahrzeug (wegen Lärm) festgestellt, so dass dieses sichergestellt
und begutachtet wurde. Festgestellt wurde zudem, dass die Örtlichkeit verstärkt
am Wochenende von Autoposern und Tunern aufgesucht wird als unter der Woche.
Allgemein werden
Beschwerden, die an die Polizei Frankfurt am Main herangetragen werden, ernst
genommen und mit Aufmerksamkeit gelesen. Wie im o.g. Fall werden diese dann
polizeiintern weitergeleitet und mit entsprechenden Maßnahmen belegt. Zu 4.: Bei den meisten festgestellten Parkverstößen kann
davon ausgegangen werden, dass diese fahrlässig, das heißt durch Unachtsamkeit
oder Unwissen, begangen werden. Durch die Verkehrsüberwachung sollen die
Verkehrsteilnehmenden zu einem verbesserten und aufmerksameren
Verkehrsverhalten angehalten werden, in dem sie mittels Verwarnungen auf ein
Fehlverhalten hingewiesen werden. Eine generelle Unterbindung von Parkverstößen kann
die Verkehrsüberwachung somit nicht leisten. Dessen ungeachtet wird der Bereich kurzzeitig
verstärkt kontrolliert werden. Eine dauerhafte Intensivierung ist jedoch nicht
möglich, da dies zu Lasten anderer Straßen mit ähnlich hoher Belastung
führt. Zu 5.: Der Magistrat schlägt zur Lösungsfindung einen
Ortstermin mit allen Beteiligten vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3475