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Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2159 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2) Zu 1. und 2.: Die Regelungen der Tempo-30 Zone sind in der Straßenverkehrs-Ordnung abschließend geregelt. Es gilt grundsätzlich rechts-vor-links. Eine darüberhinausgehende Beschilderung der Vorfahrt ist nicht zulässig. Genauso sieht es auch mit der Wiederholung der Tempo-30 Zonen Beschilderung aus. Eine Wiederholung ist auch hier unzulässig. Zu 3.: Die Städtische Verkehrspolizei führt im Ziegelhüttenweg zu unterschiedlichen Tageszeiten Geschwindigkeitskontrollen durch. Zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr wurden in diesem Jahr bereits drei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 637 gemessenen Fahrzeugen überschritten 142 Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 22,3 %. Es werden auch weiterhin abendliche Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Seit die Landespolizei die Kontrolleinheit Autoposer Raser Tuner (KART) im März 2018 gegründet hat, wurden bis Anfang September 2018 im gesamten Stadtgebiet 1.237 themenbezogene Vorgänge bearbeitet. Hierbei wurden 233 Fahrzeuge wegen erhöhter Lärmbelästigung angezeigt. In 426 Fällen wurde ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt. Zudem wurden 87 Fahrzeuge (vielfach mit manipulierten Abgasanlagen) sichergestellt und durch Sachverständige begutachtet. Unter den kontrollierten Fahrzeugen befanden sich auch 113 Motorräder, wovon annähernd 25 Prozent zu beanstanden waren. Abseits der täglichen Kontrollen im gesamten Stadtgebiet werden in regelmäßigen Abständen größere Kontrollmaßnahmen durchgeführt, um sowohl an festgestellten Brennpunkten in der Innenstadt als auch an uns bekannt gewordenen Beschwerdeörtlichkeiten den Kontrolldruck deutlich zu erhöhen und das Lärmniveau nachhaltig zu senken. Beim Ziegelhüttenweg in Verbindung mit der Shisha-Bar handelt es sich um so einen Brennpunkt/eine Beschwerdeörtlichkeit. Dies ist der Polizei Frankfurt am Main bekannt. Daher wird die Örtlichkeit regelmäßig sowohl von der KART als auch dem Streifendienst des zuständigen Polizeireviers aufgesucht und überprüft. Dadurch konnten bereits mehrfach o.g. Klientel angetroffen werden. Bei einer Kontrolle wurde ein derart technisch verändertes Fahrzeug (wegen Lärm) festgestellt, so dass dieses sichergestellt und begutachtet wurde. Festgestellt wurde zudem, dass die Örtlichkeit verstärkt am Wochenende von Autoposern und Tunern aufgesucht wird als unter der Woche. Allgemein werden Beschwerden, die an die Polizei Frankfurt am Main herangetragen werden, ernst genommen und mit Aufmerksamkeit gelesen. Wie im o.g. Fall werden diese dann polizeiintern weitergeleitet und mit entsprechenden Maßnahmen belegt. Zu 4.: Bei den meisten festgestellten Parkverstößen kann davon ausgegangen werden, dass diese fahrlässig, das heißt durch Unachtsamkeit oder Unwissen, begangen werden. Durch die Verkehrsüberwachung sollen die Verkehrsteilnehmenden zu einem verbesserten und aufmerksameren Verkehrsverhalten angehalten werden, in dem sie mittels Verwarnungen auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Eine generelle Unterbindung von Parkverstößen kann die Verkehrsüberwachung somit nicht leisten. Dessen ungeachtet wird der Bereich kurzzeitig verstärkt kontrolliert werden. Eine dauerhafte Intensivierung ist jedoch nicht möglich, da dies zu Lasten anderer Straßen mit ähnlich hoher Belastung führt. Zu 5.: Der Magistrat schlägt zur Lösungsfindung einen Ortstermin mit allen Beteiligten vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3475