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Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2240

Betreff: Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten Die alte Turnhalle in Kalbach war bisher auf Grundlage einer als Mietvertrag bezeichneten Vereinbarung vom 16.07.2001 mit Nachtrag vom 08.01.2008 an die Gemeinschaft Kalbacher Vereine und Gruppierungen, vertreten durch deren Vorsitzende, unentgeltlich überlassen. Die Vorsitzende selber hatte sowohl den Nachtrag zum Mietvertrag als auch die Kündigung vom 07.05.2018 unterzeichnet. Diese Kündigung hat der Magistrat zum 31.12.2018 bestätigt. Der Magistrat hat dabei keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Ginge man im Übrigen davon aus, dass die Vorsitzende nicht zur Kündigung berechtigt gewesen sei, dann wäre sie auch nicht zur Unterzeichnung des Überlassungsvertrages selber berechtigt gewesen. Ungeachtet dessen ist der Magistrat bestrebt, den Veranstaltungsort interimsweise für die Kalbacher Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Derzeit wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung über den 31.12.2018 möglich ist. Die notwendigen Veranlassungen werden schnellstmöglich auf den Weg gebracht. Zugleich wird geprüft, ob mittelfristig anstelle eines Neubaus der Bedarf durch einen Anbau der in Planung befindlichen Kita "Am Hasensprung" sichergestellt werden kann. Sobald konkrete Informationen vorliegen, wird der Magistrat auf die Gemeinschaft Kalbacher Vereine und Gruppierungen als erster Ansprechpartnerin zugehen und parallel auch dem Ortsbeirat berichten.