Außengastronomie Allerheiligenstraße
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Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3256 entstanden aus Vorlage: OF 471/1 vom 29.05.2014
Betreff: Außengastronomie Allerheiligenstraße Der Magistrat wird gebeten, bestehende Gestattungen für Sondernutzungen von Straßenräumen für sogenannte Sommergärten in der Allerheiligenstraße zeitlich bis 23:00 Uhr zu begrenzen. Begründung: Von den zahlreichen und eigentlich auch gewünschten gastronomischen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes geht in den Nachtstunden im Bereich der Allerheiligenstraße eine erhebliche Lärmbelästigung aus. Teilweise sind Gehwege nicht passierbar bzw. wird dieses (wegen des Verhaltens der Gäste) als bedrohlich empfunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1