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Außengastronomie Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Gestattungen für Sondernutzungen von Straßenräumen für sog. Sommergärten in der Allerheiligenstraße zeitlich zu begrenzen bis möglichst 22, spätestens jedoch bis 23 Uhr. Begründung: Von den zahlreichen und eigentlich auch gewünschten gastronomischen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes in den Nachtstunden geht in der Nacht im Bereich der Allerheiligenstraße eine erhebliche Lärmbelästigung aus. Teilweise sind Gehwege nicht passierbar, bzw. wird dieses (wegen des Verhaltens der Gäste) als bedrohlich empfunden.

Inhalt

Antrag vom 29.05.2014, OF 471/1

Betreff: Außengastronomie Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Gestattungen für Sondernutzungen von Straßenräumen für sog. Sommergärten in der Allerheiligenstraße zeitlich zu begrenzen bis möglichst 22, spätestens jedoch bis 23 Uhr. Begründung: Von den zahlreichen und eigentlich auch gewünschten gastronomischen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes in den Nachtstunden geht in der Nacht im Bereich der Allerheiligenstraße eine erhebliche Lärmbelästigung aus. Teilweise sind Gehwege nicht passierbar, bzw. wird dieses (wegen des Verhaltens der Gäste) als bedrohlich empfunden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 36
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3256 2014 Die Vorlage OF 471/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Gestattungen für Sondernutzungen von Straßenräumen für sog. Sommergärten in der Allerheiligenstraße zeitlich bis 23:00 Uhr zu begrenzen."
Zustimmung:
Alle