Außengastronomie Allerheiligenstraße
Begründung
Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Gestattungen für Sondernutzungen von Straßenräumen für sog. Sommergärten in der Allerheiligenstraße zeitlich zu begrenzen bis möglichst 22, spätestens jedoch bis 23 Uhr. Begründung: Von den zahlreichen und eigentlich auch gewünschten gastronomischen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes in den Nachtstunden geht in der Nacht im Bereich der Allerheiligenstraße eine erhebliche Lärmbelästigung aus. Teilweise sind Gehwege nicht passierbar, bzw. wird dieses (wegen des Verhaltens der Gäste) als bedrohlich empfunden.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2014, OF 471/1
Betreff: Außengastronomie Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Gestattungen für Sondernutzungen von Straßenräumen für sog. Sommergärten in der Allerheiligenstraße zeitlich zu begrenzen bis möglichst 22, spätestens jedoch bis 23 Uhr. Begründung: Von den zahlreichen und eigentlich auch gewünschten gastronomischen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes in den Nachtstunden geht in der Nacht im Bereich der Allerheiligenstraße eine erhebliche Lärmbelästigung aus. Teilweise sind Gehwege nicht passierbar, bzw. wird dieses (wegen des Verhaltens der Gäste) als bedrohlich empfunden.Beratung im Ortsbeirat: 1