Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3150 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 11.05.2014 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen Vorgang: OM 799/12 OBR 4; OM 1346/12 OBR 3; ST 1496/13; M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, a) in seiner Bau- und Finanzierungsvorlage zur Umrüstung von Gasleuchten die Anregung des Ortsbeirates vom 17. Januar 2012, OM 799, zu berücksichtigen; b) den Kriterienkatalog für die Auswahl und Abgrenzung von Umrüstungsgebieten mit LED-Technik so zu überarbeiten, dass dieser schlüssig wird und auf Verständnis stoßen kann; zu prüfen und zu berichten, c) ob die jetzt noch vorhandenen höheren Umrüstungskosten für LED-Leuchten gegenüber konventionellen Laternen aller Voraussicht nach tatsächlich bis zum geplanten Abschluss der Umrüstungsarbeiten im Jahr 2025 bestehen bleiben; d) ob der Betrieb von LED-Lampen gegenüber konventioneller Elektro-Laternen günstiger ist und wenn ja, nach welchem Zeitraum sich die laut Magistrat bestehenden höheren Umrüstungskosten amortisiert haben; e) ob bereits ein Vertrag mit der Mainova AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften besteht, der den Magistrat in seiner Entscheidung, wie viele Gaslaternen auf konventionelle Elektrik statt auf LED-Technik umgestellt werden sollen, in irgendeiner Art und Weise bindet oder beeinflusst. Begründung: Zu a): Der Ortsbeirat 4 unterstützt den Umbau der alten Gaslaternen auf die neue LED-Beleuchtung und hat den Magistrat gebeten, mit der Umrüstung in seinem Ortsbezirk zu beginnen (OM 799). Der Ortsbeirat 3 wandte sich ein halbes Jahr später mit dem gleichen Ansinnen an den Magistrat (OM 1346). Nicht vertretbar ist es nun, dass der Magistrat in seinem Vortrag vom 28.03.2014, M 69, die Anregung des Ortsbeirates 3 in Punkt 5. seines Vortrages berücksichtigt, die Anregung des Ortsbeirates 4 dagegen vollkommen außer Acht lässt. Zu b): Der Magistrat behauptet in seinem Vortrag, die "Kriterien für eine Definition als Umrüstungsgebiet beruhen auf vorhandenen, fachlich fundierten Grundlagen: [. .]" Dagegen kündigt der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat 3 am 14. Oktober 2013 (ST 1496) an: "Der Magistrat wird ferner die positive Grundhaltung und den Wunsch des Ortsbeirats, die in der Anregung zum Ausdruck gebracht wird, dahin gehend berücksichtigen, dass ein entsprechender Umrüstungsschwerpunkt im Ortsbezirk 3 gesetzt wird." Tatsächlich schafft dann der Magistrat im Sinne der Stellungnahme - und eben nicht im Sinne der in der Vorlage M 69 aufgestellten Kriterien - einen Umrüstungsschwerpunkt im Nordend. Mit solchen Konstruktionen schafft der Magistrat für ein wichtiges Anliegen - der Umstellung der Gaslaternen auf einen elektrischen Betrieb - keine Akzeptanz. Zu c): Angesichts der Preisentwicklung der LED-Leuchten in der letzten Dekade ist es fraglich, ob der Preis für die LED-Leuchten in den nächsten 11 Jahren nicht weiter sinkt und 2025 sogar unter dem Preis der konventionellen Leuchten liegen könnte. Zu d): Leider beziffert der Magistrat zwar die preislichen Unterschiede zwischen konventionellen Laternen und LED-Leuchten bei der Umrüstung (Gas: 5.772 Euro, konventioneller Strom: 9.780 Euro, LED-Leuchte: 10.905 Euro), zu den Preisdifferenzen im alltäglichen Betrieb nimmt der Magistrat jedoch keine Stellung. Da die LED-Leuchten deutlich weniger Strom verbrauchen, müssten diese trotz höherer Umrüstungskosten - auf die gesamte Lebenszeit einer solchen Laterne gerechnet - günstiger sein. Zu e): Fraglich ist dann, warum der Magistrat angesichts der Vorteile der LED-Technik nur 1.421 von 5.467 Gaslaternen auf LED-Beleuchtung umstellen möchte und stattdessen bis 2025 4.046 neue konventionelle Lampen in Betrieb nehmen will. Erklären würde sich dies durch vertragliche Bindungen, von denen der Ortsbeirat noch nicht unterrichtet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 799 Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1496 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1369 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 882 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 07.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52

Verknüpfte Vorlagen