Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM
3150 entstanden aus
Vorlage: OF 385/4 vom
11.05.2014 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend
nicht hinters LED-Licht führen Vorgang: OM 799/12 OBR 4; OM 1346/12 OBR 3;
ST 1496/13; M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, a) in seiner Bau- und Finanzierungsvorlage zur
Umrüstung von Gasleuchten die Anregung des Ortsbeirates vom 17. Januar
2012, OM 799, zu berücksichtigen; b) den Kriterienkatalog für die Auswahl und
Abgrenzung von Umrüstungsgebieten mit LED-Technik so zu überarbeiten, dass
dieser schlüssig wird und auf Verständnis stoßen kann; zu prüfen und zu berichten, c) ob die jetzt noch vorhandenen höheren
Umrüstungskosten für LED-Leuchten gegenüber konventionellen Laternen aller
Voraussicht nach tatsächlich bis zum geplanten Abschluss der Umrüstungsarbeiten
im Jahr 2025 bestehen bleiben; d) ob der Betrieb von LED-Lampen gegenüber
konventioneller Elektro-Laternen günstiger ist und wenn ja, nach welchem
Zeitraum sich die laut Magistrat bestehenden höheren Umrüstungskosten
amortisiert haben; e) ob bereits ein Vertrag mit der Mainova AG oder
einer ihrer Tochtergesellschaften besteht, der den Magistrat in seiner
Entscheidung, wie viele Gaslaternen auf konventionelle Elektrik statt auf
LED-Technik umgestellt werden sollen, in irgendeiner Art und Weise bindet oder
beeinflusst. Begründung: Zu a): Der Ortsbeirat 4 unterstützt den Umbau der
alten Gaslaternen auf die neue LED-Beleuchtung und hat den Magistrat gebeten,
mit der Umrüstung in seinem Ortsbezirk zu beginnen (OM 799). Der
Ortsbeirat 3 wandte sich ein halbes Jahr später mit dem gleichen Ansinnen an
den Magistrat (OM 1346). Nicht vertretbar ist es nun, dass der Magistrat
in seinem Vortrag vom 28.03.2014, M 69, die Anregung des Ortsbeirates 3 in
Punkt 5. seines Vortrages berücksichtigt, die Anregung des Ortsbeirates 4
dagegen vollkommen außer Acht lässt. Zu b): Der Magistrat behauptet in seinem Vortrag, die
"Kriterien für eine Definition als Umrüstungsgebiet beruhen auf vorhandenen,
fachlich fundierten Grundlagen: [. .]" Dagegen kündigt der Magistrat gegenüber
dem Ortsbeirat 3 am 14. Oktober 2013 (ST 1496) an: "Der Magistrat wird
ferner die positive Grundhaltung und den Wunsch des Ortsbeirats, die in der
Anregung zum Ausdruck gebracht wird, dahin gehend berücksichtigen, dass ein
entsprechender Umrüstungsschwerpunkt im Ortsbezirk 3 gesetzt wird." Tatsächlich
schafft dann der Magistrat im Sinne der Stellungnahme - und eben nicht im Sinne
der in der Vorlage M 69 aufgestellten Kriterien - einen
Umrüstungsschwerpunkt im Nordend. Mit solchen Konstruktionen schafft der
Magistrat für ein wichtiges Anliegen - der Umstellung der Gaslaternen auf einen
elektrischen Betrieb - keine Akzeptanz. Zu c): Angesichts der Preisentwicklung der
LED-Leuchten in der letzten Dekade ist es fraglich, ob der Preis für die
LED-Leuchten in den nächsten 11 Jahren nicht weiter sinkt und 2025 sogar unter
dem Preis der konventionellen Leuchten liegen könnte. Zu d): Leider beziffert der Magistrat zwar die
preislichen Unterschiede zwischen konventionellen Laternen und LED-Leuchten bei
der Umrüstung (Gas: 5.772 Euro, konventioneller Strom: 9.780 Euro,
LED-Leuchte: 10.905 Euro), zu den Preisdifferenzen im alltäglichen Betrieb
nimmt der Magistrat jedoch keine Stellung. Da die LED-Leuchten deutlich weniger
Strom verbrauchen, müssten diese trotz höherer Umrüstungskosten - auf die
gesamte Lebenszeit einer solchen Laterne gerechnet - günstiger sein. Zu e): Fraglich ist dann, warum der Magistrat
angesichts der Vorteile der LED-Technik nur 1.421 von 5.467 Gaslaternen auf
LED-Beleuchtung umstellen möchte und stattdessen bis 2025 4.046 neue
konventionelle Lampen in Betrieb nehmen will. Erklären würde sich dies durch
vertragliche Bindungen, von denen der Ortsbeirat noch nicht unterrichtet
wurde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2012, OM 799
Anregung an den
Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.10.2013, ST 1496
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.10.2014, ST 1369
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2015, ST 882
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4
am 07.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 91 52