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Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen Magistrat wird gebeten, a) in seiner Bau- und Finanzierungsvorlage zur Umrüstung von Gasleuchten die OM 799 vom 17. Januar 2012 zu berücksichtigen, b) den Kriterienkatalog für die Auswahl und Abgrenzung von Umrüstungsgebieten mit LED-Technik so zu überarbeiten, dass dieser schlüssig wird und auf Verständnis stoßen kann, zu prüfen und zu berichten, c) ob die jetzt noch vorhandenen höheren Umrüstungskosten für LED-Leuchten gegenüber konventionellen Laternen aller Voraussicht nach tatsächlich bis zum geplanten Abschluss der Umrüstungsarbeiten im Jahr 2025 bestehen bleiben, d) ob der Betrieb von LED-Lampen gegenüber konventioneller Elektro-Laternen günstiger ist und wenn ja, nach weichem Zeitraum sich die laut Magistrat bestehenden höheren Umrüstungskosten amortisiert haben, e) ob bereits ein Vertrag mit der Mainova AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften besteht, der den Magistrat in seiner Entscheidung, wie viele Gaslaternen auf konventionelle Elektrik statt auf LED-Technik umgestellt werden sollen, in irgendeiner Art und Weise bindet oder beeinflusst. Begründung: Zu a): Der Ortsbeirat 4 unterstützt den Umbau der alten Gaslaternen auf die neue LED-Beleuchtung und hat den Magistrat gebeten, mit der Umrüstung in seinem Ortsbezirk zu beginnen (OM 799 2012). Der Ortsbeirat 3 wandte sich ein halbes Jahr später mit dem gleichen Ansinnen an den Magistrat (OM 1346 2012). Nicht vertretbar ist es nun, dass der Magistrat in der M 69 die Anregung des Ortsbeirates 3 in Punkt 5 seines Vortrages berücksichtigt, die Anregung des Ortsbeirates 4 dagegen vollkommen außer Acht lässt. Zu b): Der Magistrat behauptet in seinem Vortrag, die "Kriterien für eine Definition als Umrüstungsgebiet beruhen auf vorhandenen, fachlich fundierten Grundlagen: [. .]" Dagegen kündigt der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat 3 am 14. Oktober 2013 (ST 1496) an: "Der Magistrat wird ferner die positive Grundhaltung und den Wunsch des Ortsbeirats, die in der Anregung zum Ausdruck gebracht wird, dahingehend berücksichtigen, dass ein entsprechender Umrüstungsschwerpunkt im Ortsbezirk 3 gesetzt wird." Tatsächlich schafft dann der Magistrat im Sinne der Stellungnahme - und eben nicht im Sinne der in der M 69 erst aufgestellten Kriterien- einen Umrüstungsschwerpunkt im Nordend. Mit solchen Konstruktionen schafft der Magistrat für ein wichtiges Anliegen -der Umstellung der Gaslaternen auf einen elektrischen Betrieb-keine Akzeptanz. Zu c): Angesichts der Preisentwicklung der LED-Leuchten in der letzten Dekade ist es fraglich, ob der Preis für die LED-Leuchten in den nächsten 11 Jahren nicht weiter sinkt und 2025 sogar unter dem Preis der konventionellen Leuchten liegen könnte. Zu d): Leider beziffert der Magistrat zwar die preislichen Unterschiede zwischen konventionellen Laternen und LED-Leuchten bei der Umrüstung (Gas: 5.772 Euro, konventioneller Strom: 9.780, LED-Leuchte: 10.905 Euro), zu den Preisdifferenzen im alltäglichen Betrieb nimmt der Magistrat jedoch keine Stellung. Da die LED-Leuchten deutlich weniger Strom verbrauchen, müssten diese trotz höherer Umrüstungskosten -auf die gesamte Lebenszeit einer solchen Laterne gerechnet- günstiger sein. Zu e): Fraglich ist dann, warum der Magistrat angesichts der Vorteile der LED-Technik nur

  1. 421 von 5.467 Gaslaternen auf LED-Beleuchtung umstellen möchte und stattdessen bis 2025 4.046 neue konventionelle Lampen in Betrieb nehmen will. Erklären würde sich dies durch vertragliche Bindungen, von denen der Ortsbeirat noch nicht unterrichtet wurde.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2014, OF 385/4 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen Magistrat wird gebeten, a) in seiner Bau- und Finanzierungsvorlage zur Umrüstung von Gasleuchten die OM 799 vom 17. Januar 2012 zu berücksichtigen, b) den Kriterienkatalog für die Auswahl und Abgrenzung von Umrüstungsgebieten mit LED-Technik so zu überarbeiten, dass dieser schlüssig wird und auf Verständnis stoßen kann, zu prüfen und zu berichten, c) ob die jetzt noch vorhandenen höheren Umrüstungskosten für LED-Leuchten gegenüber konventionellen Laternen aller Voraussicht nach tatsächlich bis zum geplanten Abschluss der Umrüstungsarbeiten im Jahr 2025 bestehen bleiben, d) ob der Betrieb von LED-Lampen gegenüber konventioneller Elektro-Laternen günstiger ist und wenn ja, nach weichem Zeitraum sich die laut Magistrat bestehenden höheren Umrüstungskosten amortisiert haben, e) ob bereits ein Vertrag mit der Mainova AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften besteht, der den Magistrat in seiner Entscheidung, wie viele Gaslaternen auf konventionelle Elektrik statt auf LED-Technik umgestellt werden sollen, in irgendeiner Art und Weise bindet oder beeinflusst. Begründung: Zu a): Der Ortsbeirat 4 unterstützt den Umbau der alten Gaslaternen auf die neue LED-Beleuchtung und hat den Magistrat gebeten, mit der Umrüstung in seinem Ortsbezirk zu beginnen (OM 799 2012). Der Ortsbeirat 3 wandte sich ein halbes Jahr später mit dem gleichen Ansinnen an den Magistrat (OM 1346 2012). Nicht vertretbar ist es nun, dass der Magistrat in der M 69 die Anregung des Ortsbeirates 3 in Punkt 5 seines Vortrages berücksichtigt, die Anregung des Ortsbeirates 4 dagegen vollkommen außer Acht lässt. Zu b): Der Magistrat behauptet in seinem Vortrag, die "Kriterien für eine Definition als Umrüstungsgebiet beruhen auf vorhandenen, fachlich fundierten Grundlagen: [. .]" Dagegen kündigt der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat 3 am 14. Oktober 2013 (ST 1496) an: "Der Magistrat wird ferner die positive Grundhaltung und den Wunsch des Ortsbeirats, die in der Anregung zum Ausdruck gebracht wird, dahingehend berücksichtigen, dass ein entsprechender Umrüstungsschwerpunkt im Ortsbezirk 3 gesetzt wird." Tatsächlich schafft dann der Magistrat im Sinne der Stellungnahme - und eben nicht im Sinne der in der M 69 erst aufgestellten Kriterien- einen Umrüstungsschwerpunkt im Nordend. Mit solchen Konstruktionen schafft der Magistrat für ein wichtiges Anliegen -der Umstellung der Gaslaternen auf einen elektrischen Betrieb-keine Akzeptanz. Zu c): Angesichts der Preisentwicklung der LED-Leuchten in der letzten Dekade ist es fraglich, ob der Preis für die LED-Leuchten in den nächsten 11 Jahren nicht weiter sinkt und 2025 sogar unter dem Preis der konventionellen Leuchten liegen könnte. Zu d): Leider beziffert der Magistrat zwar die preislichen Unterschiede zwischen konventionellen Laternen und LED-Leuchten bei der Umrüstung (Gas: 5.772 Euro, konventioneller Strom: 9.780, LED-Leuchte: 10.905 Euro), zu den Preisdifferenzen im alltäglichen Betrieb nimmt der Magistrat jedoch keine Stellung. Da die LED-Leuchten deutlich weniger Strom verbrauchen, müssten diese trotz höherer Umrüstungskosten -auf die gesamte Lebenszeit einer solchen Laterne gerechnet- günstiger sein. Zu e): Fraglich ist dann, warum der Magistrat angesichts der Vorteile der LED-Technik nur 1.421 von 5.467 Gaslaternen auf LED-Beleuchtung umstellen möchte und stattdessen bis 2025 4.046 neue konventionelle Lampen in Betrieb nehmen will. Erklären würde sich dies durch vertragliche Bindungen, von denen der Ortsbeirat noch nicht unterrichtet wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 13.05.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3150 2014 1. a) Die Vorlage M 69 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 385/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme