Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Rie-derwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 832 Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Rie-derwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG Mit dem Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 44, zur Anregung des Ortsbeirates 16 vom 14.05.2013, OA 375, hatte der Magistrat Aussagen von Hessen Mobil zur erwarteten Lärm- und Luftbelastung der bestehenden Bundesautobahn 66 im Anschluss an die derzeit geplanten Neubaumaßnahmen übermittelt. Dies beinhaltet auch die vom Ortsbeirat verlangte Gegenüberstellung damaliger und für die Zukunft prognostizierte Belastungen. Hessen Mobil geht davon aus, dass sich die Emissionspegel durch die erhöhte Verkehrsbelastung um maximal 1,1 db(A) gegenüber der damaligen Prognose erhöhen werden. Ein Erfordernis zur Planänderung gemäß § 75 Absatz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) besteht aus Sicht von Hessen Mobil nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 07.03.2007 (BVerwG 9 C 2.06) unter Bezugnahme auf die Verkehrslärmschutzverordnung eine "Erheblichkeitsschwelle" von 3 db(A) angenommen. Dieser Wert wird nach Aussage von Hessen Mobil bzw. der von dort beauftragten Gutachter nicht überschritten. Der Magistrat geht davon aus, dass für den vom Ortsbeirat angesprochenen Streckenabschnitt der BAB 66 ein Antrag gemäß § 75 (2) HVwVfG keine Aussicht auf Erfolg hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2991