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Meine Nachbarschaft: Crutzenkirchweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe

13.09.2024 · Aktualisiert: 07.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5929 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 22.08.2024 Betreff: Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (Ortsbeiratsschaukasten und Schaukästen der Fraktionen) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dieser könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates und der Fraktionen zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 72 Sonstiger Antrag vom 11.02.2025, OS 52/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fernwärme in Kalbach-Riedberg

22.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe

24.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3637 entstanden aus Vorlage: OF 354/12 vom 13.02.2023 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege rund um den Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen/Renoirallee auch in der Vegetationsperiode ausreichend ist oder ob eine Verbesserung der Beleuchtung geboten ist. Begründung: An diesem Kreisel befinden sich vier Straßenlaternen, die die Fahrbahn des Kreisels beleuchten. Es gibt aber keine Straßenlaternen, die gezielt die Zebrastreifen ausleuchten, was auch von Anwohnern kritisiert wurde. Gerade wenn die dort erfreulich gut gewachsenen Bäume Laub tragen, reduziert sich die Helligkeit gerade an den Fußgängerüberwegen weiter. Evtl. sind hier zusätzliche Straßenlaternen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 12

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Nachfrage Kita Sonnenwind

28.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

Antrag vom 28.06.2021, OF 62/12 Betreff: Nachfrage Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen bezüglich des Neubaus/Umzugs der Kita Sonnenwind auf das Grundstück Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu berichten und mitzuteilen, wann mit einer Fertigstellung der neuen Kita Sonnenwind gerechnet wird. Begründung: Ende Oktober 2019 verkündete Stadtrat Schneider und im November 2019 Stadträtin Weber, dass ein Grundstück an der Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen, das bereits einem Investor für den Bau von Wohnungen in Erbpacht versprochen gewesen sei, für die Stadt zurückgeholt wurde. Eine Baumasseprüfung habe ergeben, dass sich hierauf ein viergruppiger Kindergarten errichten ließe. In ca. 2,5 Jahren nach offizieller Auftragserteilung durch die Schuldezernentin könne hier eine neue Kita Sonnenwind eröffnet werden, d.h. die jetzige Kita Sonnenwind in neue Räumlichkeiten umziehen. Seit der Verkündung sind nunmehr mehr als 1,5 Jahre vergangen. Sollte die Kita plangemäß in ca. 1 Jahr umziehen, müssten inzwischen konkrete Planungen bestehen, die sowohl für den Ortsbeirat als auch für die mehr als 900 Unterzeichner*innen der Onlinepetition von Interesse sind. Auch ist natürlich wissenswert, ob der Zeitplan gehalten werden kann, da gerüchteweise die geplante Modulbauweise aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für das Projekt für die Planung der Kita Sonnenwind und der Grundschule von großem Interesse vor dem Hintergrund, dass das Bauprojekt Berghöfe immer mehr Formen annimmt und ein erweitertes Platzangebot für beide Einrichtungen notwendig ist und immer mehr wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2021 Die Vorlage OF 62/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks

22.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

Antrag vom 22.06.2021, OF 71/12 Betreff: Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abtransport der - nach den abgeschlossenen Kanalbauarbeiten - übrigen gebliebenen Baumaterialien sowie die mobile Toilettenkabine zu sorgen. Fotos privat Begründung: Die Kanalbauarbeiten am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks in Höhe der Kreuzung der Straßen Im Klausenstück und Crutzenkirchweg sind seit mehreren Monaten abgeschlossen und der Weg in Richtung Park ist neu gepflastert. Seit dem stehen die restlichen Baumaterialien und die mobile Toilettenkabine an dieser Stelle. Unmittelbar neben diesem Lagerplatz befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder. Die dort lagernden restlichen Baumaterialien sowie die Toilettenkabine stellen eine Gefahrenquelle für Kinder da und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

28.08.2020 · Aktualisiert: 15.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 08.08.2020 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsschilder "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu entfernen oder an die Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu versetzen. Begründung: Die Verkehrsschilder führen dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee ihr Tempo deutlich erhöhen, um z. B. noch die Grünphase an der Ampel Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z. B. die Straße Zur Kalbacher Höhe aus Richtung Am Bonifatiusbrunnen und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung der Schilder würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2004 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen

19.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 589/12 vom 19.06.2020 Betreff: Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten, einen Bikepark auf dem Riedberg anzulegen. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen und die Planungen dem Ortsbeirat 12 vorstellen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A 5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten; (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges Zur Bornfloßquelle außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 mal 100 Meter, 6 Meter Höhenunterschied). Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (elf Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Für Jugendliche gibt es nur wenige altersgerechte Freizeitmöglichkeiten. Daher ist dieser Bikepark ein zusätzliches Angebot, um Jugendlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten wohnortnah anzubieten. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bikepark vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1742 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Für Kinder und Jugendliche in Kalbach-Riedberg attraktives Mountainbike-Gelände schaffen

05.06.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

Antrag vom 05.06.2020, OF 569/12 Betreff: Für Kinder und Jugendliche in Kalbach-Riedberg attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten, als weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil die Einrichtung eines Bikeparks zu prüfen und zu berichten. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 569/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820

26.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück

16.03.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 270/12 vom 24.02.2018 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den Crutzenkirchweg vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Im Klausenstück wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z. B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auf der anderen Straßenseite stehen auch Autos, so kommen normale Pkw nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1045 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

13.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

Antrag vom 13.11.2015, OF 508/12 Betreff: Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Ende Oktober wurde ein Kind im Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen angefahren. Das Kind ist, zum Glück, nur leicht verletzt worden. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.10.2015 wurde bereits einstimmig beschlossen, diesen Kreisel durch eine Aufpflasterung zu ertüchtigen, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu reduzieren. Die Verkehrsschilder am Kreisel sind teilweise durch den vorhandenen Baumbestand nur schwer oder sehr spät zu erkennen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dass Straßenverkehrsamt und/oder das Grünflächenamt zu beauftragen, die Beschilderung für die Fußgängerüberwege sowie die bereits bestehende Tempo 30 Zone durch Beschnitt der Bäume, bis zur notwendigen Höhe, diese besser einsehbar zu machen. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Maßnahmen insbesondere an den Einmündungen in den Kreisverkehr zu prüfen, die geschwindigkeitsreduzierend wirken können. Begründung: Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 508/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg

13.11.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 500/12 vom 15.10.2015 Betreff: Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg Vorgang: OM 4232/15 OBR 12; ST 1306/15 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der südliche Teil des Crutzenkirchweges möglichst bald als Fuß- und Radweg ausgebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit der Anregung vom 29.05.2015, OM 4232, den Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Crutzenkirchweges und die schon vorbereiteten Parkbuchten fertiggestellt werden. Mit der Stellungnahme vom 11.09.2015, ST 1306, hat der Magistrat mitgeteilt, dass nach dem Bebauungsplan der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg ausgewiesen und keine Parkbuchten vorgesehen seien. Der südliche Teil des Crutzenkirchweges befindet sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand. Er kann bei Regen, Schnee und Eis weder von Fußgängern noch von Radfahrern genutzt werden. Deswegen sollte der noch ausstehende Ausbau als Fuß- und Radweg so schnell wie möglich durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4232 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 397 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück

29.05.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 451/12 vom 22.04.2015 Betreff: Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Weges beziehungsweise die schon vorbereiteten Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück fertiggestellt werden. Begründung: Während der obere (nördliche) Teil des Weges und die westlich angrenzenden Parkbuchten bereits seit Längerem fertiggestellt sind und von den Anwohnern auch rege genutzt werden, steht die Fertigstellung des unteren (südlichen) Teils aus unbekannten Gründen noch aus. Für die Anwohner wäre es wünschenswert, einen befestigten Weg und einige zusätzliche Parkflächen zur Verfügung zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1306 Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4727 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle

12.09.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 372/12 vom 23.08.2014 Betreff: Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle Vorgang: ST 328/13 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Hessen Agentur dafür zu sorgen, dass der Weg Zur Bornfloßquelle dauerhaft vor teilweiser Überflutung geschützt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hatte sich in seiner Sitzung am 30. November 2012 schon einmal mit der Thematik befasst und sich für geeignete Maßnahmen zum Schutz der Weges Zur Bornfloßquelle (asphaltierter Weg zwischen Altenhöferallee und dem westlichen Ende des Bonifatiusparks) vor teilweiser Überflutung ausgesprochen. Das im Auftrag des Magistrats (ST 328) durch die Hessen Agentur veranlasste teilweise Abschälen der Grasnarbe am Nordrand des Weges hat sich als unzureichend erwiesen, weil das Gras immer wieder stark nachwächst. Um eine dauerhafte Lösung zu erreichen, wäre es sinnvoll, den Weg an der tiefsten Stelle etwas höher zu legen und zu unterrohren. Der derzeitige Zustand ist unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 328 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1499 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark

29.11.2013 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2728 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 16.11.2013 Betreff: Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob als Ersatz für das mit der Wohnbebauung entfallende Bolzplatzspielfeld am Bonifatiuspark auf der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 östlich der Altenhöferallee ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche -ÖM 9- ein Bolzplatzspielfeld und eventuell auch ein Beachvolleyballfeld hergestellt werden können, um für den Bereich Am Bonifatiusbrunnen, wie auch für die Studentinnen und Studenten der angrenzenden Universität, ein Angebot für sportliche Betätigungen zu bieten. Begründung: Die im Bebauungsplan sehr groß bemessene öffentliche Grünfläche ist nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Die Fläche verfügt über sensible Feuchtigkeitsbereiche, aber auch im Bereich angrenzend an die Altenhöferallee über weniger sensible Bereiche (unter anderem Standort einer Umspannstation), auf denen eventuell zwei Spielflächen angelegt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern

29.11.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen

24.05.2013 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252 entstanden aus Vorlage: OF 246/12 vom 11.05.2013 Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die baureifen, aber noch immer nicht bebauten Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden. Begründung: Im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen befinden sich einige seit Jahren baureife Grundstücke, die in nächster Zeit bebaut werden könnten. Diese Grundstücke gehören zum Teil der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil aber auch privaten Eigentümern. Einige dieser Grundstücke sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Sie werden vielfach als Müllkippe oder auch als "Hundeklo" missbraucht und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn die Stadt Frankfurt am Main die ihr gehörenden Grundstücke bald einer Bebauung zuführen würde. Bei den privaten Grundstückseigentümern sollte die Stadt darauf hinwirken, dass auch diese Grundstücke bald von den Eigentümern selbst bebaut oder an Bauinteressenten verkauft werden. Auch mit Blick auf den von vielen beklagten Wohnungsmangel in Frankfurt am Main, sollten die vorhandenen baureifen Grundstücke gerade in dem hervorragend erschlossenen Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1259 Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen

19.04.2013 · Aktualisiert: 25.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2158 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 29.03.2013 Betreff: Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, künftig für einen besseren Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen zu sorgen. Begründung: Wie schon in den letzten Wintern zu beobachten war, wurden auch in diesem Winter die Bürgersteige im Bereich der öffentlichen Grünflächen im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen bei Schneefall oder auch Eisregen gar nicht, verspätet oder nur unzureichend geräumt bzw. gestreut. Dies gilt insbesondere für die Gehwege, die an den Kinderspielplatz und die Grünfläche mit dem steinernen Grundriss der alten Crutzenkirche angrenzen und für den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite. Insbesondere den an die Grünfläche anschließenden Gehweg rechtzeitig und ordentlich zu räumen und zu streuen ist auch deshalb wichtig, weil hier an jedem Dienstagmittag die Fahrbibliothek der Stadt Frankfurt am Main hält und ein sicherer Zugang gewährleistet sein sollte. Die einschlägigen Pflichten, die die Stadt mit der Satzung über die Straßenreinigung den Grundstückseigentümern u. a. auferlegt, sollten auch von der Stadt als Grundstückseigentümer erfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 972 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindern

30.11.2012 · Aktualisiert: 05.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 18.11.2012 Betreff: Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg Zur Bornfloßquelle auch bei stärkeren Niederschlägen passierbar bleibt. Begründung: Bei stärkeren Niederschlägen, wie z. B. Anfang November dieses Jahres, steht der Weg Zur Bornfloßquelle (Weg vom Bonifatiusbrunnen zur Universität) in Teilbereichen regelmäßig unter Wasser. Dies gilt vor allem für den Bereich gegenüber der Schautafel (Erläuterung der Bornfloßquelle). Für Fußgänger und Radfahrer ist ein Passieren dieses Wegstückes ohne Stiefel kaum möglich. Um hier die notwendige Abhilfe zu schaffen, wäre es sinnvoll, die betroffenen Wegstücke höher zu legen oder unter den Wegstücken Abflussrohre zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 328 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe

25.05.2012 · Aktualisiert: 29.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1233 entstanden aus Vorlage: OF 118/12 vom 10.05.2012 Betreff: Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Verkehrskreisel der Straßenkreuzung Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee/Am Bonifatiusbrunnen in seinem jetzigen Ausbauzustand bestehen bleibt und zu erläutern, mit welchen Maßnahmen der Kreisel optisch wirksam gestaltet werden kann, um von den Verkehrsteilnehmern beachtet zu werden. Begründung: Als einziger Verkehrskreisel am Riedberg hat der Kreisel Zur Kalbacher Höhe ein inneres flaches Rondell, gestaltet als Rasenstück mit zwei größeren Feldsteinen. Er ist damit nicht gut erkennbar. Mit seiner Lage an einem wichtigen Straßenabschnitt wäre es wünschenswert, den Kreisel mit landschaftsgärtnerischen Eingriffen, der Bedeutung des "Europaviertels" entsprechend, optisch aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 442 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen Marie-Curie-Straße, Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 836 entstanden aus Vorlage: OF 78/12 vom 08.01.2012 Betreff: Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen Marie-Curie-Straße, Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das noch unbebaute Grundstück zwischen der Marie-Curie-Straße und den Straßen Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen gesäubert und gegen weitere Verschmutzung gesichert oder aber möglichst bald bebaut wird. Begründung: Das oben genannte, direkt am Eingang zum Wohnquartier Riedberg gelegene Grundstück entwickelt sich immer mehr zu einem Schandfleck für den Riedberg. Inzwischen werden auf diesem Grundstück nicht nur Gartenabfälle aller Art und Bauschutt abgeladen, sondern in letzter Zeit auch Sperrmüll. Das ist ein unerträglicher Zustand. Die Stadt als Eigentümerin sollte sich umgehend um eine Säuberung und Sicherung des Grundstücks gegen künftige Müllentsorgung kümmern. Eine noch bessere Lösung wäre die baldige Bebauung. Das Grundstück würde sich auch sehr gut für eine Quartiersgarage (zur Linderung des jetzt schon beträchtlichen Parkdrucks im Bereich Bonifatiusbrunnen) eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche

26.11.2010 · Aktualisiert: 27.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2010, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 407/12 vom 12.11.2010 Betreff: Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche Der Magistrat wird gebeten, an der Ausgrabungsstätte der ehemaligen Krutzenkirche an der Straße Am Bonifatiusbrunnen eine Hinweistafel aufzustellen, auf der die historische Bedeutung der ehemaligen Krutzenkirche durch Text- und Bilddarstellungen erläutert wird. Die Gestaltung der Hinweistafel sollte in ähnlicher Form wie auf der Text- und Bildtafel am Bonifatiusbrunnen erfolgen. Der Verein Bonifatiusroute e. V. ist zu beteiligen. Begründung: An der Ausgrabungsstätte ist mit Steinplatten der Grundriss der ehemaligen Krutzenkirche markiert. Mittlerweile ist allerdings durch den Grasbewuchs der Grundriss leicht zu übersehen. Die am Boden angebrachten drei Blechschilder mit Hinweisen auf den Grundriss der Krutzenkirche können ohne weitere bildliche Darstellung kaum Informationen vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2011, ST 422 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.

20.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4427 entstanden aus Vorlage: OF 381/12 vom 08.08.2010 Betreff: Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen "Zur Kalbacher Höhe"/"Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen über die Eigentumsverhältnisse des an der "Marie-Curie-Straße" gelegenen Eckgrundstücks "Zur Kalbacher Höhe" / "Am Bonifatiusbrunnen" und bis zur Klärung der weiteren Verwendung das völlig zugewucherte und als Müllabladeplatz verwendete Grundstück in einen Zustand zu versetzen, der dem Erscheinungsbild eines neuen Stadtteils würdig ist. Begründung: Besagtes Grundstück ist seit Jahren unbebaut, und derzeit sind die Eigentumsverhältnisse unklar. Das direkt an der Einfahrt zum Stadtteil an der Straße "Zur Kalbacher Höhe" gelegene Grundstück ist derzeit in einem desolaten Zustand und vermittelt einen schlechten optischen Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2010, ST 1479 Aktenzeichen: 23 20

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren

24.04.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 475 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2011, ST 598 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 694 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12

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