Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
Begründung
im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen.