Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST
1045
Betreff: Einrichtung einer
Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Die Straße Im Klausenstück ist an
der beschriebenen Stelle ca. 6,20 m breit. Ein Parken auf dem Gehweg ist hier
nicht gestattet. Sofern hier Fahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden,
verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,20 m. Aufgrund dieser geringen
Restbreite darf gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin nicht zeitgleich
auf beiden Seiten geparkt werden. Eine zusätzliche Beschilderung mittels
Verkehrszeichen (VZ) 283 StVO "Haltverbot" würde nur die gesetzliche Regelung
wiederholen und ist nicht zulässig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.03.2018, OM 2937