Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1045 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Die Straße Im Klausenstück ist an der beschriebenen Stelle ca. 6,20 m breit. Ein Parken auf dem Gehweg ist hier nicht gestattet. Sofern hier Fahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden, verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,20 m. Aufgrund dieser geringen Restbreite darf gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin nicht zeitgleich auf beiden Seiten geparkt werden. Eine zusätzliche Beschilderung mittels Verkehrszeichen (VZ) 283 StVO "Haltverbot" würde nur die gesetzliche Regelung wiederholen und ist nicht zulässig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2937

Verknüpfte Vorlagen