Rückblick auf Altlastverdacht auf dem Baugelände Naxos
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM
2795 entstanden aus
Vorlage: OF 353/4 vom
06.01.2014 Betreff: Rückblick auf Altlastverdacht auf dem Baugelände
Naxos Vorgang: V 39/11 OBR 4; ST 1007/11 In der Stellungnahme vom 24.08.2011 (ST 1007),
bezogen auf die Anfrage des Ortsbeirats vom 31.05.2011 (V 39), hat der
Magistrat dem Ortsbeirat zur Kenntnis gegeben, dass es auf dem Baugelände Naxos
nur einzelne punktuelle Bodenverunreinigungen gäbe, die teilweise bereits zu
jenem Zeitpunkt beseitigt gewesen seien, anderenteils aufgrund der Abdeckung
mit Planen keine Beeinträchtigung der Anwohner und Passanten verursachen
könnten. Weiterhin wird dargelegt, dass der Baufirma auferlegt worden sei, den
Aushub mit Wasser zu besprühen, um die Staubentwicklung
zu minimieren.
Jetzt ist bekannt geworden, dass
der Boden und auch der Aushub teilweise wohl stärker als angenommen
kontaminiert waren, und es gibt Grund zur Annahme, dass die Aushubarbeiten
nicht mit insofern wünschenswerten Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Der Magistrat wird daher gebeten, zu
prüfen und zu berichten, - ob sich die der damaligen Stellungnahme zugrunde
liegende Gefahreneinschätzung auch im weiteren Verlauf bestätigt hat und ob
entsprechend die ergriffenen Maßnahmen ausreichend waren; - welche Kontaminationen in der
Zwischenzeit zusätzlich festgestellt wurden (Art, Ausmaß); - ob zugehörige Mess- und
Prüfergebnisse seitens des Regierungspräsidiums als altlastenbehördlich
zuständiger Stelle entweder öffentlich oder interessierten Nachbareigentümern
zugänglich gemacht werden können; - ob die im Boden verbliebenen Schadstoffe auf die
Nutzung der erstellten Gebäude und der Freiflächen durch die künftigen Bewohner
der Häuser Auswirkungen haben; - wie bei künftigen Baumaßnahmen (auf dem
Naxosgelände selbst, wie auch an anderen Orten) sichergestellt wird, dass
solche unliebsamen Überraschungen nicht erneut vorkommen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.04.2014, ST 487