Altlastenverdacht auf Baugelände Naxos
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST
1007
Betreff: Altlastenverdacht
auf Baugelände Naxos Als stillgelegtes
Betriebsgelände (Altstandort) unterliegt die Fläche den Regelungen des
Altlastenrechts und damit der altlastenbehördlichen Zuständigkeit des
Regierungspräsidiums Darmstadt. Die von dort übermittelten Informationen sind
in die Beantwortung der Fragen eingeflossen zu den Fragen 1 und 4:. Auf dem Gelände wurden im Anschluss an den Abbruch
der Gebäude und Bodenplatten flächig Bodenuntersuchungen durchgeführt. Dabei
wurden einzelne lokal begrenzte (punktuelle) Bodenverunreinigungen
festgestellt, bei denen es sich im Wesentlichen um Verunreinigungen mit
Mineralölkohlenwasserstoffen handelte. Diese auf die betriebliche Nutzung zurückzuführenden
Bodenverunreinigungen wurden mit Ausnahme eines Bereichs am ehemaligen Gebäude
22 (neben Torgebäude) durch Aushub bereits beseitigt. Die Beseitigung des
verunreinigten Bodens am ehemaligen Gebäude 22 erfolgt spätestens im Zuge des
Baugrubenaushubs zur Neubebauung. Die Fläche ist bis dahin mit Planen
abgedeckt. Auf dem Gelände stehen - wie in
weiten Teilen des bebauten Stadtgebiets - oberflächennah künstliche
Auffüllungen an. Deren Untersuchung ergab leicht erhöhte PAK-Gehalte (Teer- und
Schlackenbestandteile), die jedoch keine Bodensanierung als solche erforderlich
machten. Im Zuge der
Neubebauung werden die Geländeauffüllungen durch Baugrubenaushub beseitigt bzw.
verbliebene Reste überbaut. Die unterhalb der künstlichen Auffüllungen
anstehenden, natürlichen Böden weisen erhöhte Arsengehalte auf, die nach
Meinung der Altlastenbehörde und eines Fachgutachters geogenen Ursprungs sind,
d. h. natürlich vorkommen und nicht im Zusammenhang mit der ehemaligen
betrieblichen Nutzung stehen (keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich). Im
Stadtgebiet Frankfurt sind geogen erhöhte Arsengehalte der tieferen Böden nicht
selten anzutreffen. zu Frage 2: Generell kann eine Minimierung der
Staubentwicklung durch Befeuchten des Bodens beim Aushub und Verladen
erreicht werden. Seitens der
Altlastenbehörde wurde der Baufirma die Auflage erteilt, zur Verhinderung von
Verwehungen den Bodenaushub mit Wasser zu besprühen. zu Frage 3: Die Baustelle ist vollständig eingezäunt. Der Zaun
wird täglich überprüft und bei Beschädigungen ausgebessert. Auskömmlich wird
auch auf die Gefahrensituation mittels Beschilderung hingewiesen. Die bauaufsichtliche Prüfung Mitte
Juli 2011 ergab, dass die Baustelle durch Absperrungen hinreichend gegen
unbefugtes Betreten gesichert ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 31.05.2011, V 39
Antrag vom
06.01.2014, OF
353/4