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Altlastenverdacht auf Baugelände Naxos

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1007 Betreff: Altlastenverdacht auf Baugelände Naxos Als stillgelegtes Betriebsgelände (Altstandort) unterliegt die Fläche den Regelungen des Altlastenrechts und damit der altlastenbehördlichen Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die von dort übermittelten Informationen sind in die Beantwortung der Fragen eingeflossen zu den Fragen 1 und 4:. Auf dem Gelände wurden im Anschluss an den Abbruch der Gebäude und Bodenplatten flächig Bodenuntersuchungen durchgeführt. Dabei wurden einzelne lokal begrenzte (punktuelle) Bodenverunreinigungen festgestellt, bei denen es sich im Wesentlichen um Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen handelte. Diese auf die betriebliche Nutzung zurückzuführenden Bodenverunreinigungen wurden mit Ausnahme eines Bereichs am ehemaligen Gebäude 22 (neben Torgebäude) durch Aushub bereits beseitigt. Die Beseitigung des verunreinigten Bodens am ehemaligen Gebäude 22 erfolgt spätestens im Zuge des Baugrubenaushubs zur Neubebauung. Die Fläche ist bis dahin mit Planen abgedeckt. Auf dem Gelände stehen - wie in weiten Teilen des bebauten Stadtgebiets - oberflächennah künstliche Auffüllungen an. Deren Untersuchung ergab leicht erhöhte PAK-Gehalte (Teer- und Schlackenbestandteile), die jedoch keine Bodensanierung als solche erforderlich machten. Im Zuge der Neubebauung werden die Geländeauffüllungen durch Baugrubenaushub beseitigt bzw. verbliebene Reste überbaut. Die unterhalb der künstlichen Auffüllungen anstehenden, natürlichen Böden weisen erhöhte Arsengehalte auf, die nach Meinung der Altlastenbehörde und eines Fachgutachters geogenen Ursprungs sind, d. h. natürlich vorkommen und nicht im Zusammenhang mit der ehemaligen betrieblichen Nutzung stehen (keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich). Im Stadtgebiet Frankfurt sind geogen erhöhte Arsengehalte der tieferen Böden nicht selten anzutreffen. zu Frage 2: Generell kann eine Minimierung der Staubentwicklung durch Befeuchten des Bodens beim Aushub und Verladen erreicht werden. Seitens der Altlastenbehörde wurde der Baufirma die Auflage erteilt, zur Verhinderung von Verwehungen den Bodenaushub mit Wasser zu besprühen. zu Frage 3: Die Baustelle ist vollständig eingezäunt. Der Zaun wird täglich überprüft und bei Beschädigungen ausgebessert. Auskömmlich wird auch auf die Gefahrensituation mittels Beschilderung hingewiesen. Die bauaufsichtliche Prüfung Mitte Juli 2011 ergab, dass die Baustelle durch Absperrungen hinreichend gegen unbefugtes Betreten gesichert ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 31.05.2011, V 39 Antrag vom 06.01.2014, OF 353/4