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Rückblick auf Altlastverdacht auf dem Baugelände Naxos

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 487 Betreff: Rückblick auf Altlastverdacht auf dem Baugelände Naxos Dem Magistrat liegen die Ergebnisberichte der baubegleitenden Untersuchungen sowie die Sanierungsdokumentation vor. Auf Grundlage dieser lässt sich folgendes berichten: Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1007, beschriebene Belastungssituation hat sich im Zuge der Bauarbeiten im Wesentlichen bestätigt. Anderweitige Kontaminationen wurden nicht festgestellt. Angetroffen wurden die im Stadtgebiet verbreiteten künstlichen Auffüllböden mit deren charakteristischen Schadstoffbelastungen. Unterhalb des Auffüllungshorizonts bestand der Baugrubenaushub aus natürlichem Boden, der örtlich geogen gering erhöhte Arsengehalte aufwies. Im Zuge der Baugrubenerstellung wurde der in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011 beschriebene Mineralölschaden zunächst in seiner vertikalen und horizontalen Ausdehnung erkundet und dann durch Aushub beseitigt. Aufgrund der Tiefenausbreitung des Schadens, erfolgte der Sanierungsaushub teilweise über die eigentliche Baugrubensohle hinaus. Die Sanierungsarbeiten wurden nach Maßgabe der Altlastenbehörde und der Abteilung für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beim Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Das Erreichen des behördlich vorgegebenen Sanierungsziels für Mineralölkohlenwasserstoffe im Boden von 500 mg/kg ist durch Kontrolluntersuchungen der Aushubsohlen und Aushubwände dokumentiert. Die dort gemessenen Mineralölkohlenwasserstoffgehalte reichten von unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze (10 mg/kg) bis 146 mg/kg und lagen damit deutlich unter dem vorgegebenen Sanierungszielwert von 500 mg/kg. Die verbliebenen geringen Gehalte haben keine negativen Auswirkungen auf die Nutzer der erstellten Gebäude und der Freiflächen. Die Aushubarbeiten wurden messtechnisch auf möglicherweise austretende flüchtige organische Schadstoffe überwacht. Der festgelegte Schwellenwert von 80 ppm wurde zu keinem Zeitpunkt überschritten. Die Überwachung erfolgte im Arbeitsbereich von Personen (max. 4,3 ppm), unmittelbar am Aushubmaterial (max. 68 ppm) und beim Beladen bzw. während der Abfuhr des Materials (max. 0,8 ppm). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2795

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