Rückblick auf Altlastverdacht auf dem Baugelände Naxos
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST
487
Betreff: Rückblick auf
Altlastverdacht auf dem Baugelände Naxos Dem Magistrat liegen die
Ergebnisberichte der baubegleitenden Untersuchungen sowie die
Sanierungsdokumentation vor. Auf Grundlage dieser lässt sich folgendes
berichten:
Die in der Stellungnahme des
Magistrats vom 24.08.2011, ST 1007, beschriebene Belastungssituation hat sich
im Zuge der Bauarbeiten im Wesentlichen bestätigt. Anderweitige Kontaminationen
wurden nicht festgestellt. Angetroffen wurden die im Stadtgebiet verbreiteten
künstlichen Auffüllböden mit deren charakteristischen Schadstoffbelastungen.
Unterhalb des Auffüllungshorizonts bestand der Baugrubenaushub aus natürlichem
Boden, der örtlich geogen gering erhöhte Arsengehalte aufwies. Im Zuge der Baugrubenerstellung wurde der in der
Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011 beschriebene Mineralölschaden
zunächst in seiner vertikalen und horizontalen Ausdehnung erkundet und dann
durch Aushub beseitigt. Aufgrund der Tiefenausbreitung des Schadens, erfolgte
der Sanierungsaushub teilweise über die eigentliche Baugrubensohle hinaus.
Die Sanierungsarbeiten wurden
nach Maßgabe der Altlastenbehörde und der Abteilung für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik beim Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Das Erreichen des behördlich
vorgegebenen Sanierungsziels für Mineralölkohlenwasserstoffe im Boden von 500
mg/kg ist durch Kontrolluntersuchungen der Aushubsohlen und Aushubwände
dokumentiert. Die dort gemessenen Mineralölkohlenwasserstoffgehalte
reichten von unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze (10 mg/kg) bis 146
mg/kg und lagen damit deutlich unter dem vorgegebenen Sanierungszielwert von
500 mg/kg. Die verbliebenen geringen Gehalte haben keine negativen Auswirkungen
auf die Nutzer der erstellten Gebäude und der Freiflächen. Die Aushubarbeiten wurden messtechnisch auf
möglicherweise austretende flüchtige organische Schadstoffe überwacht. Der
festgelegte Schwellenwert von 80 ppm wurde zu keinem Zeitpunkt überschritten.
Die Überwachung erfolgte im Arbeitsbereich von Personen (max. 4,3 ppm),
unmittelbar am Aushubmaterial (max. 68 ppm) und beim Beladen bzw. während der
Abfuhr des Materials (max. 0,8 ppm). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2014, OM 2795