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Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2670 entstanden aus Vorlage: OF 494/3 vom 24.10.2013 Betreff: Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte "Zur s chönen Müllerin" im Baumweg Nr. 12 in ihrem Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die Gaststätte "Oma Rink". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 136 Aktenzeichen: 63 0