Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM
2670 entstanden aus Vorlage:
OF 494/3 vom
24.10.2013 Betreff: Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie
auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten
im Nordend? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte
"Zur s chönen Müllerin" im Baumweg Nr. 12 in ihrem
Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter
Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das
Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese
Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die
Gaststätte "Oma Rink". Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2014, ST 136
Aktenzeichen: 63 0