Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend?
Begründung
bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte "Zur Schönen Müllerin" im Baumweg 12 in ihrem Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die Gaststätte "Oma Rink".
Inhalt
Antrag vom 24.10.2013, OF 494/3
Betreff: Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte "Zur Schönen Müllerin" im Baumweg 12 in ihrem Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die Gaststätte "Oma Rink".Beratung im Ortsbeirat: 3