Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend?
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte "Zur Schönen Müllerin" im Baumweg 12 in ihrem Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die Gaststätte "Oma Rink".
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2013, OF 494/3
Betreff: Erhaltungssatzung im Nordend -
bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen
Äppelwoigaststätten im Nordend? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge
beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche
Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte "Zur Schönen
Müllerin" im Baumweg 12 in ihrem Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter
Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das
Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese
Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die
Gaststätte "Oma Rink". Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3
am 07.11.2013, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2670 2013
Die
Vorlage OF 494/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER
gegen FDP (= Ablehnung)