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Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend?

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte "Zur Schönen Müllerin" im Baumweg 12 in ihrem Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die Gaststätte "Oma Rink".

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2013, OF 494/3 Betreff: Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die historische Äppelwoigaststätte "Zur Schönen Müllerin" im Baumweg 12 in ihrem Bestand zu sichern. Begründung: Äppelwoiwirtschaften sind ein Teil der Frankfurter Kultur. Sie haben einen eigenen Charakter und sind deshalb schützenswert. Das Nordend beherbergt eine der ältesten Äppelwoigaststätten. Diese Tradtionsgaststätte gilt es zu erhalten. Erst vor wenigen Jahren verschwand die Gaststätte "Oma Rink". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2670 2013 Die Vorlage OF 494/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)