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Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 136 Betreff: Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Erhaltungssatzung Nr. 42 der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Nordends dient und Regelungen zur baulichen Gestaltung ermöglicht. Die Art der Nutzung bestimmter Liegenschaften lässt sich über die Satzung nicht steuern. Insoweit kann der Magistrat hier keinen Einfluss nehmen. Zudem wird das Gebäude, in dem sich die Gaststätte "Zur Schönen Müllerin" befindet, in der zur Satzung gehörenden städtebaulichen Analyse nicht als besonders erhaltenswert eingestuft. Weiterhin kann mitgeteilt werden, dass mit dem Eigentümer der Liegenschaft vor einiger Zeit im Rahmen einer Bauberatung über Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude gesprochen wurde. Die Aufgabe der Nutzung als Gaststätte stand zu diesem Zeitpunkt nicht zur Diskussion. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2670