Erhaltungssatzung im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen historischen Äppelwoigaststätten im Nordend?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST
136
Betreff: Erhaltungssatzung
im Nordend - bietet sie auch Schutz für den Erhalt einer der wenigen
historischen Äppelwoigaststätten im Nordend? Grundsätzlich ist festzustellen,
dass die Erhaltungssatzung Nr. 42 der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
des Nordends dient und Regelungen zur baulichen Gestaltung ermöglicht. Die Art
der Nutzung bestimmter Liegenschaften lässt sich über die Satzung nicht
steuern. Insoweit kann der Magistrat hier keinen Einfluss nehmen. Zudem wird das Gebäude, in dem sich
die Gaststätte "Zur Schönen Müllerin" befindet, in der zur Satzung gehörenden
städtebaulichen Analyse nicht als besonders erhaltenswert eingestuft. Weiterhin kann mitgeteilt werden, dass mit dem
Eigentümer der Liegenschaft vor einiger Zeit im Rahmen einer Bauberatung über
Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude gesprochen wurde. Die Aufgabe der Nutzung
als Gaststätte stand zu diesem Zeitpunkt nicht zur Diskussion. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2013, OM 2670