Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II
Begründung
- Belange des Sports berücksichtigen II Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend dem Beschluß des Ortsbeirates 3 OA 264 vom 27.09.2012 für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. auf seinem 70.000 qm großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige School of Finance auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 04.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u.a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die langwährende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59% an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern.