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Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berückichtigen II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 256 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berückichtigen II Im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens wurden die Lärmimmissionen berechnet, die durch den regelmäßigen Betrieb auf den Sportanlagen des Sportclubs Frankfurt SC 1880 verursacht werden. Grundlage dieser Untersuchung bildeten Annahmen für den Spiel- und Trainingsbetrieb, die in Abstimmung mit den Vertretern des Sportclubs getroffen wurden. Auf die Lärmsituation soll bei der zukünftig heranrückenden neuen Wohnbebauung im Bereich des Bebauungsplans durch die Stellung der Baukörper (geschlossene Bauweise), die Grundrissorganisation (lärmabgewandte Aufenthaltsräume) und passive Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Fassaden (z.B. Wintergärten) reagiert werden. Die perspektivische Entwicklung des Sportclubs wird in diesem Zusammenhang von den Lärmimmissionen im Bereich der den Sportanlagen zugewandten Fassaden von Gebäuden entlang der Feldgerichtsstraße und der Malapertstraße bestimmt. Die dort vorhandene Wohnbebauung ist planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet einzuschätzen, wohingegen die mit dem Bebauungsplan mögliche Wohnbebauung als Mischgebiet festgesetzt werden soll und daher erhöhte Lärmwerte zulässig sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668