Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berückichtigen II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2014, ST 256 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des
Sports berückichtigen II Im Rahmen des laufenden
Bauleitplanverfahrens wurden die Lärmimmissionen berechnet, die durch den
regelmäßigen Betrieb auf den Sportanlagen des Sportclubs Frankfurt SC 1880
verursacht werden. Grundlage dieser Untersuchung bildeten Annahmen für den
Spiel- und Trainingsbetrieb, die in Abstimmung mit den Vertretern des
Sportclubs getroffen wurden. Auf die Lärmsituation soll bei der zukünftig
heranrückenden neuen Wohnbebauung im Bereich des Bebauungsplans durch die
Stellung der Baukörper (geschlossene Bauweise), die Grundrissorganisation
(lärmabgewandte Aufenthaltsräume) und passive Lärmschutzmaßnahmen an den
betroffenen Fassaden (z.B. Wintergärten) reagiert werden. Die perspektivische Entwicklung des
Sportclubs wird in diesem Zusammenhang von den Lärmimmissionen im Bereich der
den Sportanlagen zugewandten Fassaden von Gebäuden entlang der
Feldgerichtsstraße und der Malapertstraße bestimmt. Die dort vorhandene
Wohnbebauung ist planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet einzuschätzen,
wohingegen die mit dem Bebauungsplan mögliche Wohnbebauung als Mischgebiet
festgesetzt werden soll und daher erhöhte Lärmwerte zulässig sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668