Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST
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Betreff: Legale
Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Der Magistrat stellt die
Betonmauern am Riedbergplatz und die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am
Prozessionsweg als geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti
bereit. Die Unterführung unter der L 3019
steht im Eigentum von Hessen Mobil. Von dort wurde auf schriftliche Anfrage
mitgeteilt, dass das Anbringen von Graffiti nicht erlaubt wird. Am Gymnasium Riedberg können keine Flächen für
legale Graffiti zur Verfügung gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658