Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 25
Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Der Magistrat stellt die Betonmauern am Riedbergplatz und die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg als geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereit. Die Unterführung unter der L 3019 steht im Eigentum von Hessen Mobil. Von dort wurde auf schriftliche Anfrage mitgeteilt, dass das Anbringen von Graffiti nicht erlaubt wird. Am Gymnasium Riedberg können keine Flächen für legale Graffiti zur Verfügung gestellt werden.