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Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen

Vorlagentyp: NR GRÜNE

Begründung

durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Künstlerinnen und Künstler bei der Suche nach geeigneten Flächen, (z.B. Schallschutzwände, Unterführungen oder Brückenpfeiler) für das legale Anbringen von Graffiti, Street- oder Urban-Art verstärkt zu unterstützen. Begründung: Viele Flächen von Funktionsbauwerken wie Unterführungen, Brückenpfeiler und Schall-schutzwände sind durch illegale Graffiti beschmiert. Dadurch entsteht ein Eindruck von Vernachlässigung, der das Wohlempfinden in dieser Umgebung stark beeinträchtigt und nicht selten zu subjektiver Unsicherheit und Angsträumen führt. Beispiele, wie etwa die Abbildung von Zügen in der Bahnunterführung an der Galluswarte, zeigen, dass künstlerische Motive der Umgebung durch bildhaft aufnehmende Graffiti, die Flächen ästhetisch gelungen gestalten, gleichzeitig die bauliche Situation aufwerten und aufgrund ihrer überzeugenden Qualität auch Bestand haben, also nicht wieder übersprüht werden. Solche Problemflächen sollten Künstlerinnen und Künstlern für eine Gestaltung durch Graffiti, Street- und Urban-Art angeboten werden, wobei der Vorteil nicht nur in der Beseitigung von Angsträumen liegt, sondern diese künstlerischen Ausdrucksformen, wohlverstanden und legal ausgeübt, als Teil der Jugendkultur Anerkennung als fester Bestandteil einer vielfältigen Kulturszene unserer Stadt finden. Eine verstärkte Unterstützung der Stadt bei der Suche nach geeigneten Flächen kann dabei helfen, eine klare Trennlinie zu illegal angebrachten Graffiti und Sachbeschädigungen zu ziehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, NR 276 Betreff: Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Künstlerinnen und Künstler bei der Suche nach geeigneten Flächen, (z.B. Schallschutzwände, Unterführungen oder Brückenpfeiler) für das legale Anbringen von Graffiti, Street- oder Urban-Art verstärkt zu unterstützen. Begründung: Viele Flächen von Funktionsbauwerken wie Unterführungen, Brückenpfeiler und Schall-schutzwände sind durch illegale Graffiti beschmiert. Dadurch entsteht ein Eindruck von Vernachlässigung, der das Wohlempfinden in dieser Umgebung stark beeinträchtigt und nicht selten zu subjektiver Unsicherheit und Angsträumen führt. Beispiele, wie etwa die Abbildung von Zügen in der Bahnunterführung an der Galluswarte, zeigen, dass künstlerische Motive der Umgebung durch bildhaft aufnehmende Graffiti, die Flächen ästhetisch gelungen gestalten, gleichzeitig die bauliche Situation aufwerten und aufgrund ihrer überzeugenden Qualität auch Bestand haben, also nicht wieder übersprüht werden. Solche Problemflächen sollten Künstlerinnen und Künstlern für eine Gestaltung durch Graffiti, Street- und Urban-Art angeboten werden, wobei der Vorteil nicht nur in der Beseitigung von Angsträumen liegt, sondern diese künstlerischen Ausdrucksformen, wohlverstanden und legal ausgeübt, als Teil der Jugendkultur Anerkennung als fester Bestandteil einer vielfältigen Kulturszene unserer Stadt finden. Eine verstärkte Unterstützung der Stadt bei der Suche nach geeigneten Flächen kann dabei helfen, eine klare Trennlinie zu illegal angebrachten Graffiti und Sachbeschädigungen zu ziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 350 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 04.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 17.04.2012, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 276 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 276 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) REP (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage NR 276 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1597, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 60 10