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Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Zu 1.: Zur Thematik fanden bereits mehrere Ortstermine statt, bei welchen verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs besprochen wurden: 02.02.2017, 29.09.2017 (Termin der Schulwegkommission), 02.02.2018, 15.02.2018, 19.02.2018. Zu 2.: Der Magistrat hat bereits in den vergangenen Jahren mit folgenden Maßnahmen die Verkehrssicherheit an der angesprochenen Einmündung verbessert: · Im Bereich des Zebrastreifens wurde die nördliche Fahrbahn der Sophienstraße verengt und mit Pollern gesichert, so dass eine bessere Sichtbarkeit für querende Fußgänger möglich ist und Fahrzeuge aus der Sophienstraße nur noch einstreifig in die Ginnheimer Straße bzw. Ginnheimer Landstraße einbiegen können. · In der Ginnheimer Str./Ginnheimer Landstraße wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/ eingeführt. · Der Straßenzug gehört zum ständigen Geschwindigkeitskontrollprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Im Zusammenhang mit der Auslagerung der Franckeschule wurden bzw. werden folgende Maßnahmen umgesetzt: · Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen der Städtischen Verkehrspolizei zu Beginn der Auslagerung. · Das Verkehrszeichen "Achtung! Kinder" wurde in der Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße aufgestellt. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine weiße Bodenmarkierung mit dem Piktogramm "Kinder" zu realisieren. · Um das Parken auf dem Gehweg auf der Westseite der Ginnheimer Landstraße nahe an der Signalanlage zu unterbinden, wurden Poller gesetzt. · Die Grünzeiten für die Fußgänger an der Fußgängerampel wurden verlängert. · Im Bereich der Bushaltestelle wird die Markierung verändert und Minibaken (Klemmfix) gesetzt, um das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zu erschweren. Die genannten Markierungsarbeiten konnten aufgrund der Witterungen derzeit noch nicht umgesetzt werden. Zu 3. a): Gemäß der Richtlini e zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf das Verkehrszeichen (VZ) 350-10/20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Fußgängerüberweg" an der genannten Stelle nicht aufgestellt werden, da einbiegende Kraftfahrzeuge ohnehin wartepflichtig sind. Zu 3. b) und c): Hierzu fanden bereits Gespräche zwischen Magistrat, Verkehrswacht und Schulelternbeirat statt. Zu 3. d): Der Anregung wird entsprochen. Zu 4.: Im Rahmen des Ortstermins am 02. Februar 2018 wurde entschieden, dass die Situation zunächst weiter beobachtet wird. Die Fachämter sind auch zukünftig zu einem weiteren gemeinsamen Ortstermin bereit. Zu 5.: Eine Erneuerung der Ampel-Anlage ist derzeit nicht geplant. Zu 6.: Alle E-Mails, Briefe, Telefonate sowie Anregungen des Ortsbeirats 2 wurden in angemessener Zeit und adäquater Form beantwortet. Zu 7.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 8.: Die Anlage eines neuen Standortes mit einer Geschwindigkeitsanzeige "langsam - Danke!" ist aus Gründen der aktuellen Haushaltslage leider nicht möglich. Der zusätzliche, zweite signalisierte Überweg wurde seitens der Schulelternbeiräte auch aus der Sorge gefordert, dass der bestehende signalisierte Überweg im Hinblick auf die Fußgängerkapazität nicht ausreicht. Nachdem zwischenzeitlich der Schulbetrieb aufgenommen wurde, zeigt sich, dass die bestehende signalisierte Querung (Fußgängerampel) sicher und leistungsfähig ist. Der Magistrat wird die Situation an der Kreuzung weiter eng begleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642