Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST
820
Betreff: Kreuzung sicherer
gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Zu 1.: Zur Thematik fanden bereits mehrere Ortstermine
statt, bei welchen verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs
besprochen wurden: 02.02.2017, 29.09.2017 (Termin der Schulwegkommission),
02.02.2018, 15.02.2018, 19.02.2018. Zu 2.: Der Magistrat hat bereits in den vergangenen Jahren
mit folgenden Maßnahmen die Verkehrssicherheit an der angesprochenen Einmündung
verbessert: · Im Bereich des Zebrastreifens
wurde die nördliche Fahrbahn der Sophienstraße verengt und mit Pollern
gesichert, so dass eine bessere Sichtbarkeit für querende Fußgänger möglich ist
und Fahrzeuge aus der Sophienstraße nur noch einstreifig in die Ginnheimer
Straße bzw. Ginnheimer Landstraße einbiegen können. · In der Ginnheimer
Str./Ginnheimer Landstraße wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/
eingeführt. · Der Straßenzug gehört zum
ständigen Geschwindigkeitskontrollprogramm der Städtischen Verkehrspolizei.
Im Zusammenhang mit der Auslagerung der
Franckeschule wurden bzw. werden folgende Maßnahmen umgesetzt: · Verstärkte
Geschwindigkeitskontrollen der Städtischen Verkehrspolizei zu Beginn der
Auslagerung. · Das Verkehrszeichen "Achtung!
Kinder" wurde in der Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße aufgestellt.
Es ist beabsichtigt, zeitnah eine weiße Bodenmarkierung mit dem Piktogramm
"Kinder" zu realisieren. · Um das Parken auf dem Gehweg
auf der Westseite der Ginnheimer Landstraße nahe an der Signalanlage zu
unterbinden, wurden Poller gesetzt. · Die Grünzeiten für die
Fußgänger an der Fußgängerampel wurden verlängert. · Im Bereich der Bushaltestelle
wird die Markierung verändert und Minibaken (Klemmfix) gesetzt, um das
Vorbeifahren an dem haltenden Bus zu erschweren. Die genannten Markierungsarbeiten konnten aufgrund
der Witterungen derzeit noch nicht umgesetzt werden. Zu 3. a): Gemäß der Richtlini e zur
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf
das Verkehrszeichen (VZ) 350-10/20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
"Fußgängerüberweg" an der genannten Stelle nicht aufgestellt werden, da
einbiegende Kraftfahrzeuge ohnehin wartepflichtig sind. Zu 3. b) und c): Hierzu fanden bereits Gespräche zwischen Magistrat,
Verkehrswacht und Schulelternbeirat statt. Zu 3. d): Der Anregung wird entsprochen. Zu 4.: Im Rahmen des Ortstermins am 02. Februar 2018 wurde
entschieden, dass die Situation zunächst weiter beobachtet wird. Die
Fachämter sind auch zukünftig zu einem weiteren gemeinsamen Ortstermin bereit.
Zu 5.: Eine Erneuerung der Ampel-Anlage ist derzeit nicht
geplant. Zu 6.: Alle E-Mails, Briefe, Telefonate sowie Anregungen
des Ortsbeirats 2 wurden in angemessener Zeit und adäquater Form
beantwortet. Zu 7.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 8.: Die Anlage eines neuen Standortes mit einer
Geschwindigkeitsanzeige "langsam - Danke!" ist aus Gründen der aktuellen
Haushaltslage leider nicht möglich. Der zusätzliche, zweite signalisierte Überweg wurde
seitens der Schulelternbeiräte auch aus der Sorge gefordert, dass der
bestehende signalisierte Überweg im Hinblick auf die Fußgängerkapazität nicht
ausreicht. Nachdem zwischenzeitlich der Schulbetrieb aufgenommen wurde, zeigt
sich, dass die bestehende signalisierte Querung (Fußgängerampel) sicher und
leistungsfähig ist. Der Magistrat wird die Situation an der Kreuzung
weiter eng begleiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642