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Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1400 Betreff: Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführen Die Königsteiner Straße gehört mit einer täglichen Frequentierung von 19.000 bis 28.500 Fahrzeugen zu einer der höher belasteten Straßen in Frankfurt am Main. Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) gibt Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe vor. Bundesweit stellt die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO.2) eine große Problematik dar, auch in Frankfurt am Main werden die Grenzwerte stellenweise überschritten. Insbesondere in eng bebauten und viel befahrenen Straßenschluchten reichern sich Luftschadstoffe an, sodass es zu Grenzwertüberschreitungen wie an der Luftmessstation Friedberger Landstraße kommen kann. In Frankfurt am Main gibt es mehrere Straßen, in welchen Überschreitungen des Grenzwerts für NO2 (40 μg/m3 im Jahresmittel) zu erwarten sind. Ein flächendeckendes Luftmessnetz gibt es hierzu jedoch nicht - weder ist dies vom Gesetzgeber vorgesehen, noch kann dies aus Gründen der Verhältnismäßigkeit praktiziert werden. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung ist das Land Hessen. In der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, sind Ausbreitungsrechnungen für stark belastete Straßenzüge veröffentlicht worden. Diese Immissionsrechnungen basieren auf den großteils gemessenen sekundären Belastungsregimes (Hintergrundbelastung) und betrachten vordergründig den lokalen Zusatzbeitrag eines Luftschadstoffes. Für die Königsteiner Straße wurde im Luftreinhalteplan auf Seite 32 ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 45,8 μ/m3 und für Feinstaub PM10 in Höhe von 25,3 μg/m3 errechnet. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2005. Zum Vergleich: für die Friedberger Landstraße ist ein Jahresmittelwert von 55,5 μg/m3 errechnet worden - dieser stimmt sehr gut mit den gemessenen Konzentrationen in den vergangenen Jahren überein. Zu erkennen ist weiterhin, dass für ein Dutzend Straßenzüge eine noch teilweise deutlich höhere Schadstoffkonzentration als in der Königsteiner Straße erwartet wird. Die im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen weniger hohen Werte in der Königsteiner Straße sind u.a. in der Straßengeometrie begründet (geringes Verhältnis von Randbebauungshöhe zu Straßenbreite). Der Magistrat geht davon aus, dass es aktuell in manchen Abschnitten der Königsteiner Straße zu Grenzwertüberschreitungen des NO2-Jahresmittels kommen kann. Ausschlaggebend ist hier die jeweilige Bebauungs- und Entlüftungssituation. Der Luftreinhalteplan geht in dieser Zeit in die zweite Fortschreibung. Mit Aufstellung des neuen Luftreinhalteplans erwartet der Magistrat eine Neubetrachtung der Schadstoffbelastung in der Königsteiner Straße mit Prognose der Grenzwertentwicklung bis 2020. Die Prognosen im aktuellen Luftreinhalteplan für die Königsteiner Straße sind auf den Seiten 85 - 90 dargestellt; bereits für 2015 gibt der Plan die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid an. Der Plan kann unter http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/LRP%20BALLUNGSRAUM%20RHEIN-MAIN%20Teilp lan%20Frankfurt%20am%20Main%20Endversion.pdf heruntergeladen werden. Die vorliegenden und zu erhebenden Ausbreitungsrechnungen der Luftreinhaltehalteplanung erachtet der Magistrat als genügend zur Beurteilung der Belastungssituation. Zusätzliche Messungen sind daher für die weitere Luftreinhalteplanung nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2284 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2585