Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
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Betreff: Königsteiner
Straße - Schadstoffmessungen durchführen Die Königsteiner Straße gehört mit
einer täglichen Frequentierung von 19.000 bis 28.500 Fahrzeugen zu einer der
höher belasteten Straßen in Frankfurt am Main. Die 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) gibt Immissionsgrenzwerte für
Luftschadstoffe vor. Bundesweit stellt die Einhaltung des Grenzwerts für
Stickstoffdioxid (NO.2) eine große Problematik dar, auch in Frankfurt am Main
werden die Grenzwerte stellenweise überschritten. Insbesondere in eng bebauten
und viel befahrenen Straßenschluchten reichern sich Luftschadstoffe an, sodass
es zu Grenzwertüberschreitungen wie an der Luftmessstation Friedberger
Landstraße kommen kann. In
Frankfurt am Main gibt es mehrere Straßen, in welchen Überschreitungen des
Grenzwerts für NO2 (40 μg/m3 im Jahresmittel) zu erwarten sind. Ein
flächendeckendes Luftmessnetz gibt es hierzu jedoch nicht - weder ist dies vom
Gesetzgeber vorgesehen, noch kann dies aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
praktiziert werden. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die
Luftreinhalteplanung ist das Land Hessen. In der 1. Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main,
sind Ausbreitungsrechnungen für stark belastete Straßenzüge veröffentlicht
worden. Diese Immissionsrechnungen basieren auf den großteils gemessenen
sekundären Belastungsregimes (Hintergrundbelastung) und betrachten
vordergründig den lokalen Zusatzbeitrag eines Luftschadstoffes. Für die Königsteiner Straße wurde im
Luftreinhalteplan auf Seite 32 ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid in
Höhe von 45,8 μ/m3 und für Feinstaub PM10 in Höhe von 25,3 μg/m3 errechnet. Die
Daten beziehen sich auf das Jahr 2005. Zum Vergleich: für die Friedberger
Landstraße ist ein Jahresmittelwert von 55,5 μg/m3 errechnet worden - dieser
stimmt sehr gut mit den gemessenen Konzentrationen in den vergangenen Jahren
überein. Zu erkennen ist weiterhin, dass für
ein Dutzend Straßenzüge eine noch teilweise deutlich höhere
Schadstoffkonzentration als in der Königsteiner Straße erwartet wird. Die im
Verhältnis zum Verkehrsaufkommen weniger hohen Werte in der Königsteiner Straße
sind u.a. in der Straßengeometrie begründet (geringes Verhältnis von
Randbebauungshöhe zu Straßenbreite). Der Magistrat geht davon aus, dass es aktuell in
manchen Abschnitten der Königsteiner Straße zu Grenzwertüberschreitungen des
NO2-Jahresmittels kommen kann. Ausschlaggebend ist hier die jeweilige
Bebauungs- und Entlüftungssituation. Der Luftreinhalteplan geht in dieser Zeit in die
zweite Fortschreibung. Mit Aufstellung des neuen Luftreinhalteplans erwartet
der Magistrat eine Neubetrachtung der Schadstoffbelastung in der Königsteiner
Straße mit Prognose der Grenzwertentwicklung bis 2020. Die Prognosen im
aktuellen Luftreinhalteplan für die Königsteiner Straße sind auf den Seiten 85
- 90 dargestellt; bereits für 2015 gibt der Plan die Einhaltung der Grenzwerte
für Stickstoffdioxid an. Der Plan kann unter
http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/LRP%20BALLUNGSRAUM%20RHEIN-MAIN%20Teilp
lan%20Frankfurt%20am%20Main%20Endversion.pdf heruntergeladen werden. Die vorliegenden und zu erhebenden
Ausbreitungsrechnungen der Luftreinhaltehalteplanung erachtet der Magistrat als
genügend zur Beurteilung der Belastungssituation. Zusätzliche Messungen sind
daher für die weitere Luftreinhalteplanung nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2013, OM 2284
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2585