Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2008, ST
501
Betreff: Fahrradfahren
gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg Im Hainerweg herrscht reger Kraftfahrzeugverkehr.
Hinzu kommt derzeit der Baustellenverkehr zum Baugebiet Henninger Turm. Auch
die Buslinie 47 verkehrt in dieser Straße. Aufgrund des starken Gefälles des Hainer Weges im
Einbahnstraßenabschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg ist mit höheren
Geschwindigkeiten der Radfahrer zu rechnen. Besonderen Gefährdungen ist dabei der Radfahrer
durch die entgegenkommenden Lastkraftwagen, Linienbusse und den rückwärts
ausparkenden Schrägparkern im Abschnitt zwischen Hainer Weg 8 und 28
ausgesetzt. Auch die rechts
vor links Regelung an der Quirinsstraße - Radfahrer muss die Vorfahrt der von
rechts kommenden Fahrzeuge beachten - bereitet Sorge. Die Radfahrer könnten an der Offenbacher Landstraße
zudem lediglich nach rechts Richtung Oberrad fahren. Eine Fahrt in Richtung
Innenstadt oder Westen wäre nicht möglich. Eine sichere Fahrt zu den vorgenannten Zielen führt
vom Hainerweg über die Geleitsstraße in Richtung Darmstädter Landstraße, um
sich dort auf den vorhandenen Radverkehrsanlagen entsprechend dem jeweiligen
Fahrtziel einzuordnen. Aus den dargelegten Gründen sieht der Magistrat
deshalb von einer Öffnung des Hainer Weges für Radfahrer in Gegenrichtung im
Abschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.01.2008, OM 1936
Antrag vom
07.05.2013, OF
597/5