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Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2008, ST 501 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg Im Hainerweg herrscht reger Kraftfahrzeugverkehr. Hinzu kommt derzeit der Baustellenverkehr zum Baugebiet Henninger Turm. Auch die Buslinie 47 verkehrt in dieser Straße. Aufgrund des starken Gefälles des Hainer Weges im Einbahnstraßenabschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg ist mit höheren Geschwindigkeiten der Radfahrer zu rechnen. Besonderen Gefährdungen ist dabei der Radfahrer durch die entgegenkommenden Lastkraftwagen, Linienbusse und den rückwärts ausparkenden Schrägparkern im Abschnitt zwischen Hainer Weg 8 und 28 ausgesetzt. Auch die rechts vor links Regelung an der Quirinsstraße - Radfahrer muss die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten - bereitet Sorge. Die Radfahrer könnten an der Offenbacher Landstraße zudem lediglich nach rechts Richtung Oberrad fahren. Eine Fahrt in Richtung Innenstadt oder Westen wäre nicht möglich. Eine sichere Fahrt zu den vorgenannten Zielen führt vom Hainerweg über die Geleitsstraße in Richtung Darmstädter Landstraße, um sich dort auf den vorhandenen Radverkehrsanlagen entsprechend dem jeweiligen Fahrtziel einzuordnen. Aus den dargelegten Gründen sieht der Magistrat deshalb von einer Öffnung des Hainer Weges für Radfahrer in Gegenrichtung im Abschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2008, OM 1936 Antrag vom 07.05.2013, OF 597/5